Neuerungen und Änderungen im EU Verbraucherrecht durch die Omnibus-Richtlinie
Die als „Omnibus“-Richtlinie bekannten Verbraucherschutzvorschriften der EU wurden am 7. Januar 2020 aktualisiert, als die Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Verbesserung der Durchsetzung und…
Die als „Omnibus“-Richtlinie bekannten Verbraucherschutzvorschriften der EU wurden am 7. Januar 2020 aktualisiert, als die Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Verbesserung der Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union in Kraft trat. Die Richtlinie gilt somit ab dem 28.05.2022.
Die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU), die Preisangabenrichtlinie (98/6/EG), die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG) werden durch die Omnibus-Verordnung angepasst. Im Juni 2021 hat der deutsche Bundestag zwei Gesetze verabschiedet.
Darüber hinaus sieht das Gesetz strengere Strafen für Unternehmer vor, die gegen die Vorschriften über den lauteren Handel verstoßen, und sieht Schadensersatzansprüche der Verbraucher vor. Die Position der Verbraucher insgesamt wird durch die Modernisierung des Verbraucherschutzes und die Schaffung von mehr Transparenz zum Nutzen der Kunden verbessert.