Datenschutz & Compliance

Neuerungen und Änderungen im EU Verbraucherrecht durch die Omnibus-Richtlinie

Die als „Omnibus“-Richtlinie bekannten Verbraucherschutzvorschriften der EU wurden am 7. Januar 2020 aktualisiert, als die Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Verbesserung der Durchsetzung und…

Andreas Rüdiger

Die als „Omnibus“-Richtlinie bekannten Verbraucherschutzvorschriften der EU wurden am 7. Januar 2020 aktualisiert, als die Richtlinie (EU) 2019/2161 zur Verbesserung der Durchsetzung und Modernisierung der Verbraucherschutzvorschriften der Union in Kraft trat. Die Richtlinie gilt somit ab dem 28.05.2022.

Die Verbraucherrechterichtlinie (2011/83/EU), die Preisangabenrichtlinie (98/6/EG), die Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken (2005/29/EG) und die Richtlinie über missbräuchliche Vertragsklauseln (93/13/EWG) werden durch die Omnibus-Verordnung angepasst. Im Juni 2021 hat der deutsche Bundestag zwei Gesetze verabschiedet.

Darüber hinaus sieht das Gesetz strengere Strafen für Unternehmer vor, die gegen die Vorschriften über den lauteren Handel verstoßen, und sieht Schadensersatzansprüche der Verbraucher vor. Die Position der Verbraucher insgesamt wird durch die Modernisierung des Verbraucherschutzes und die Schaffung von mehr Transparenz zum Nutzen der Kunden verbessert.

Andreas Rüdiger

Über den Autor

Andreas Rüdiger

Andreas Rüdiger ist Gründer und Geschäftsführer der INREMA Unternehmensberatung GmbH in Bad Wünnenberg. Er berät mittelständische Unternehmen in den Bereichen Strategie, Digitalisierung, Vertrieb und Organisationsentwicklung — und übernimmt bei Bedarf selbst operative Führungsverantwortung auf Zeit.

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