Die fuenf haeufigsten DSGVO-Fehler auf Unternehmenswebsites: Google Fonts ohne lokales Hosting, kein rechtssicherer Cookie-Banner, unvollstaendige Datenschutzerklaerung, kein AVV mit Analytics-Anbietern und fehlende Rechtsgrundlage fuer Formular-Daten. Alle fuenf sind klar und loesbar.
Warum diese Fehler so haeufig vorkommen
DSGVO-Anforderungen für Websites sind seit 2018 in Kraft und gut dokumentiert. Trotzdem werden dieselben Fehler auf Unternehmenswebsites immer wieder gefunden – oft seit Jahren unkorrigiert. Die häufigste Begründung: Die Webagentur hat sich darum gekümmert. Das mag bei der Erstellung so gewesen sein. Aber Websites werden weiterentwickelt, neue Tools kommen hinzu, Anbieter ändern ihre Infrastruktur. Was 2019 korrekt war, kann 2024 ein Verstoß sein.
Das Risiko ist nicht theoretisch. Abmahnanwälte und Wettbewerber nutzen automatisierte Scan-Tools, die Websites systematisch auf DSGVO-Verstöße prüfen. Das LG München I hat 2022 in einem richtungsweisenden Urteil die Einbindung von Google Fonts über das CDN als Verstoß gegen die DSGVO eingestuft und 100 Euro Schadensersatz zugesprochen. Klingt gering – aber dieses Urteil hat zu einer Abmahnwelle geführt.
Die gute Nachricht: Die fünf häufigsten Fehler, die wir im Folgenden beschreiben, sind alle behebbar. Kein einziger erfordert eine grundlegende Neugestaltung der Website. Es geht um Konfiguration, Dokumentation und eine gelegentliche Überprüfung, ob eingesetzte Tools noch DSGVO-konform betrieben werden.
INREMA prüft im Rahmen von Website-Audits regelmäßig die DSGVO-Konformität mittelständischer Websites. Die fünf Fehler in diesem Artikel sind keine theoretischen Konstrukte – sie stammen aus realen Prüfungen realer Websites.
Die 5 haeufigsten Fehler
- Google Fonts via CDN: Jeder Seitenaufruf überträgt IP-Adresse des Besuchers an Google-Server in den USA
- Falscher Cookie-Banner: Tracking-Cookies feuern vor Einwilligung oder Ablehnen ist versteckt
- Veraltete Datenschutzerklärung: Eingesetzte Tools nicht aufgeführt, Rechtsgrundlagen fehlen
- Kein AVV mit Dienstleistern: Google Analytics, Mailchimp & Co. ohne Auftragsverarbeitungsvertrag
- Formulare ohne Rechtsgrundlage: Kontaktformular ohne Hinweis auf Datenschutz und Rechtsgrundlage
- Unsichere externe Einbettungen: YouTube, Google Maps, Social Widgets ohne Zwei-Klick-Lösung
- Fehlende Löschkonzepte: Daten aus Formularen und Anfragen werden unbegrenzt gespeichert
Schritt fuer Schritt zur DSGVO-konformen Website
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Technischen Bestand aufnehmen
Welche externen Dienste sind auf der Website eingebunden? Systematisch prüfen: Fonts (Google Fonts?), Analytics (Google Analytics, Matomo?), Social-Widgets (Facebook, LinkedIn?), Karten (Google Maps?), Videos (YouTube, Vimeo?), Chat-Tools, CRM-Formulare. Jeder externe Dienst ist ein potenzieller DSGVO-Kontaktpunkt. Diese Liste ist Ausgangspunkt aller weiteren Maßnahmen.
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Google Fonts lokal hosten
Fonts auf fonts.google.com auswählen, herunterladen und auf dem eigenen Server einbinden. Anleitung: CSS-Datei anpassen, @font-face mit lokalem Pfad statt Google-CDN-URL. Einmalig 30–60 Minuten Aufwand, dauerhaft rechtssicher. Kein externer Request, keine IP-Übermittlung an Google, kein DSGVO-Risiko mehr.
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Cookie-Banner korrekt konfigurieren
Eine professionelle Consent Management Platform einrichten: Cookiebot, Usercentrics oder Borlabs Cookie. Cookies vollständig kategorisieren: technisch notwendig vs. Analyse vs. Marketing. Tracking-Skripte erst nach expliziter Einwilligung laden. Ablehn-Option sichtbar und gleichwertig zur Akzeptieren-Option platzieren. Nachweisbare Einwilligungen speichern und auf Anfrage herausgeben können.
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Datenschutzerklärung auf aktuellen Stand bringen
Alle eingesetzten Tools vollständig und aktuell dokumentieren. Rechtsgrundlage für jede Verarbeitung benennen (Art. 6 DSGVO). Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten oder der verantwortlichen Person vollständig aufführen. Betroffenenrechte klar benennen. Löschfristen für alle Datenkategorien angeben. Nach jeder Änderung am technischen Stack die Datenschutzerklärung aktualisieren.
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AVVs prüfen und abschließen
Bei allen Dienstleistern die personenbezogene Daten im Auftrag verarbeiten: Auftragsverarbeitungsvertrag abschließen. Google Analytics: in der Konsole unter Datenschutz. Mailchimp: im Account unter Einstellungen. HubSpot, Salesforce, Freshdesk: ebenfalls im jeweiligen Account-Bereich. Nachweis über abgeschlossene AVVs speichern und regelmäßig prüfen ob die Dienstleister ihre Infrastruktur geändert haben.
Eine DSGVO-konforme Website ist kein Bürokratieakt. Sie ist Grundlage für das Vertrauen Ihrer Kunden – und Schutz vor teuren Abmahnungen.
Abmahnwellen sind real – nicht nur für Großunternehmen
Fehler 2 im Detail: Der falsche Cookie-Banner
Ein Cookie-Banner der nur optisch vorhanden ist, aber technisch keinen Effekt hat, ist schlimmer als kein Banner. Er suggeriert Konformität, bietet aber keine. Google Analytics lädt trotzdem, Facebook Pixel feuert beim ersten Seitenaufruf, Remarketing-Cookies werden gesetzt bevor der Nutzer auf Akzeptieren geklickt hat. Das ist kein grauer Bereich – das ist ein klarer Verstoß.
Die Anforderungen sind klar: Einwilligung muss vor der Verarbeitung eingeholt werden, Ablehnen muss so einfach sein wie Akzeptieren, einmal gegebene Einwilligung muss widerrufbar sein, und der Betreiber muss nachweisen können, wer wann was eingewilligt hat. Eine Cookie-Bar die nur einen OK-Button hat und keine Auswahlmöglichkeit bietet, erfüllt diese Anforderungen nicht.
Der Aufwand für eine korrekte Implementierung ist überschaubar. Cookiebot und Usercentrics bieten fertige Lösungen die sich in die meisten CMS-Systeme integrieren lassen. Der Aufwand für die Ersteinrichtung liegt bei zwei bis vier Stunden. Der Aufwand für eine Abmahnung ist deutlich höher.
DSGVO-Check-Routine einführen
Kurzcheck: 7 Punkte die jede Website erfüllen sollte
- Google Fonts lokal gehostet – kein CDN-Request an Google-Server
- Cookie-Banner mit echter Ablehn-Option und technischer Wirksamkeit
- Datenschutzerklärung aktuell und alle eingesetzten Tools dokumentiert
- AVVs mit allen Auftragsverarbeitern abgeschlossen und gespeichert
- Kontaktformular mit Datenschutzhinweis und benannter Rechtsgrundlage
- YouTube und Google Maps nur mit Zwei-Klick-Lösung oder Consent eingebettet
- Impressum vollständig nach §5 DDG mit verantwortlicher Person und Kontaktdaten
Die 5 Fehler im Überblick
- Google Fonts via CDN ist seit LG München I 2022 als DSGVO-Verstoß eingestuft – Fonts lokal hosten
- Falsche Cookie-Banner schützen nicht – Einwilligung muss vor Tracking-Start erfolgen
- Datenschutzerklärung veraltet oder unvollständig – nach jeder Technikänderung aktualisieren
Wir pruefen Ihre Website auf die haeufigsten DSGVO-Fehler und zeigen, was in welcher Reihenfolge zu beheben ist.
DSGVO-Check anfragenHäufige Fragen
Was droht bei DSGVO-Verstoessen?
Muss ich Google Fonts wirklich lokal hosten?
Reicht ein DSGVO-Generator fuer die Datenschutzerklaerung?
Was ist ein AVV und wann brauche ich einen?
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