Gesundheitswesen: Patientendaten nach Art. 9 DSGVO, Schweigepflicht § 203 StGB. Finanzsektor: BaFin-Regularien, BAIT/VAIT. Kanzleien und Steuerberater: berufsrechtliche Verschwiegenheit und Mandantendaten-Schutz. Jede Branche braucht branchenspezifische Beratung.
Die DSGVO ist der gemeinsame Nenner — aber je nach Branche kommen Dutzende weitere Pflichten hinzu. Wer nur die DSGVO kennt, kennt nur die halbe Wahrheit.
Gesundheitswesen: Wenn Datenschutz Leben schützt
Patientendaten gehören zu den sensibelsten Informationen überhaupt. Die DSGVO stuft Gesundheitsdaten als besondere Kategorie personenbezogener Daten (Art. 9) ein — das bedeutet: erhöhte Schutzpflichten, strengere Rechtsgrundlagen, praktisch keine Möglichkeit auf berechtigtes Interesse als Grundlage. Für die Verarbeitung in Arztpraxen, Kliniken und Pflegeeinrichtungen gilt ausschließlich Einwilligung oder gesetzliche Grundlage.
Hinzu kommt die ärztliche Schweigepflicht nach § 203 StGB: Wer als Arzt, Zahnarzt oder psychologischer Psychotherapeut Patientengeheimnisse unbefugt offenbart, macht sich strafbar. Das gilt auch für Praxismitarbeiter — und es erstreckt sich auf digitale Kommunikation. Patientendaten per unverschlüsselter E-Mail zu versenden verstößt sowohl gegen die DSGVO als auch gegen § 203 StGB. Die Nutzung von Cloud-Diensten ohne entsprechende Verträge und Sicherheitsnachweise ist für Arztpraxen daher besonders riskant.
Seit 2021 gibt es mit der elektronischen Patientenakte (ePA) eine neue Dimension: Arztpraxen sind verpflichtet, an die Telematikinfrastruktur (TI) angeschlossen zu sein. Wer digitale Patientenverwaltungssysteme einsetzt, muss sicherstellen, dass diese TI-kompatibel, verschlüsselt und zertifiziert sind. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veröffentlicht dazu Technische Anlagen, die konkrete IT-Sicherheitsanforderungen definieren — verbindlich für alle Vertragsarztpraxen.
Finanzsektor: BaFin, BAIT und was das technisch bedeutet
Banken und Finanzdienstleister unterliegen neben der DSGVO einem eigenen Compliance-Regime, das von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) definiert wird. Zentral sind die Bankaufsichtlichen Anforderungen an die IT (BAIT) für Kreditinstitute und die entsprechenden VAIT für Versicherungsunternehmen. Diese Regelwerke definieren detailliert, was IT-Governance, Informationssicherheit und Outsourcing im Finanzsektor bedeuten.
Praktisch heißt das: Wer eine Banking-App oder ein Finanzportal entwickelt, muss deutlich höhere IT-Sicherheitsstandards erfüllen als bei einer normalen Unternehmenswebseite. BAIT verlangt u.a. ein Informationssicherheits-Managementsystem (ISMS), klare Verantwortlichkeiten, Penetrationstests, Business-Continuity-Pläne und strenge Anforderungen an Cloud-Dienste. Outsourcing an externe IT-Dienstleister muss der BaFin gemeldet werden, wenn es wesentliche Funktionen betrifft.
Seit 2025 kommt DORA (Digital Operational Resilience Act) hinzu — ein EU-Regelwerk das Finanzunternehmen zu umfassenden IT-Resilienz-Maßnahmen verpflichtet: Incident-Reporting innerhalb enger Fristen, Third-Party-Risk-Management für alle kritischen IT-Dienstleister, regelmäßige Resilienztests. Für Finanzunternehmen ist IT-Sicherheit damit endgültig zur regulatorischen Kernpflicht geworden.
Häufige Compliance-Lücken je Branche
- Arztpraxen: Unverschlüsselte Patientenkommunikation per E-Mail oder WhatsApp — § 203 StGB-Risiko wird unterschätzt
- Arztpraxen: Praxisverwaltungssoftware ohne TI-Zertifizierung oder ohne aktuelle KBV-Technische-Anlagen-Konformität
- Banken/Finanzdienstleister: Cloud-Dienste ohne BaFin-konforme Outsourcing-Meldung und ohne vertragliche BAIT-Absicherung
- Banken/Finanzdienstleister: Fehlende oder veraltete Business-Continuity- und Notfallpläne für kritische IT-Systeme
- Kanzleien: Mandantendaten in Standard-Cloud-Diensten (Dropbox, Google Drive) ohne berufsrechtliche Prüfung
- Kanzleien: Nutzung von KI-Tools für die Mandatsarbeit ohne Prüfung der Verschwiegenheitspflicht und ohne AVV
- Steuerberater: Digitale Belege und DATEV-Daten in Umgebungen ohne ausreichende Zugriffskontrollen
- Alle Branchen: Fehlende Datenschutzschulungen für Mitarbeiter trotz Pflicht zur Nachweisbarkeit nach Art. 5 Abs. 2 DSGVO
Kanzleien und Steuerberater: Wenn Verschwiegenheit auf Cloud trifft
Rechtsanwälte, Notare und Steuerberater unterliegen einer berufsrechtlichen Verschwiegenheitspflicht, die über die DSGVO-Anforderungen hinausgeht. Für Rechtsanwälte ergibt sich das aus § 43a BRAO und dem Berufsgeheimnis nach § 203 StGB. Die Nutzung von Cloud-Diensten für Mandantendaten ist nicht per se verboten — aber sie erfordert eine sorgfältige berufsrechtliche Prüfung, die viele Kanzleien nicht durchführen.
Die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK) hat dazu eine Stellungnahme veröffentlicht: Cloud-Dienste sind zulässig, wenn der Anbieter ausreichende technische und organisatorische Maßnahmen nachweist, ein Auftragsverarbeitungsvertrag vorliegt und die Daten verschlüsselt gespeichert werden. US-Anbieter ohne ausreichende Datenschutzsicherungen sind für Mandantendaten problematisch — hier greifen Berufsrecht und DSGVO gleichzeitig.
Für Steuerberater gelten ähnliche Grundsätze. Die DATEV als zentrales IT-System der deutschen Steuerberater ist entsprechend abgesichert — aber viele Kanzleien nutzen daneben weitere Tools für Kommunikation, Dokumentenverwaltung und Mandatsabrechnung, die diese Standards nicht erfüllen. Besonders kritisch: Die Nutzung von Standard-KI-Tools für die Mandatsarbeit, ohne dass geprüft wurde, ob Mandantendaten dabei an Dritte übertragen werden.
So geht branchenspezifische Compliance-Prüfung
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Branchenspezifisches Regelwerk identifizieren
Erstellen Sie eine Liste aller für Ihre Branche relevanten Regelwerke über die DSGVO hinaus: Für Gesundheit sind das KBV-Technische Anlagen, SGB V, Musterberufsordnung, für Finanzen BAIT/VAIT/DORA, für Kanzleien BRAO/StBerG/berufsrechtliche Stellungnahmen. Oft hilft ein Blick auf die Webseite des Berufsverbands oder der Aufsichtsbehörde.
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IT-Systeme und Cloud-Dienste inventarisieren
Erfassen Sie alle eingesetzten IT-Systeme, Software und Cloud-Dienste mit Anbieter, Serverstandort und Art der verarbeiteten Daten. Für jedes System: Gibt es einen AVV? Entspricht der Anbieter den branchenspezifischen Anforderungen? Sind Zertifizierungen vorhanden (z.B. ISO 27001, BSI C5)?
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Kritische Lücken schließen — priorisiert
Nicht alles kann gleichzeitig geändert werden. Priorisieren Sie nach Risiko: Was kann zu Strafbarkeit führen (§ 203 StGB, regulatorische Verstöße)? Was kann zu Bußgeldern führen (DSGVO-Verstöße)? Was ist Reputationsrisiko? Lösen Sie die kritischsten Punkte zuerst — oft sind das unverschlüsselte Kommunikationskanäle und nicht-abgesicherte Cloud-Dienste mit Mandanten- oder Patientendaten.
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Technische Maßnahmen dokumentieren (Art. 25, 32 DSGVO)
Privacy by Design (Art. 25 DSGVO) und technische Schutzmaßnahmen (Art. 32 DSGVO) müssen nicht nur umgesetzt, sondern auch dokumentiert werden. Für branchenspezifische Anforderungen gilt dasselbe: Dokumentieren Sie welche Maßnahmen Sie getroffen haben, warum und wann. Diese Dokumentation ist Ihr Schutzschild bei Audits.
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Mitarbeiter schulen und Prozesse verankern
Die beste technische Lösung nützt nichts, wenn Mitarbeiter Patientendaten trotzdem per WhatsApp versenden oder Mandantenunterlagen in private Cloud-Accounts laden. Schulungen müssen branchenspezifisch sein, regelmäßig stattfinden und dokumentiert werden. Für regulierte Branchen ist das keine Kür, sondern Pflicht.
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Externe Expertise einbinden — technisch und rechtlich
Branchenspezifische Compliance ist komplex genug um Fehler zu machen, die teuer werden. INREMA berät auf der technischen Seite: datenschutzkonforme Webprojekte, sichere IT-Infrastruktur, DSGVO-konforme Integrationen. Für die rechtliche Bewertung — insbesondere Berufsrecht, BaFin-Compliance und strafrechtliche Aspekte — empfehlen wir spezialisierte Kanzleien und zertifizierte Datenschutzbeauftragte.
- DSGVO ist Basisanforderung — Gesundheit, Finanzsektor und Kanzleien haben darüber hinaus berufsrechtliche und aufsichtsrechtliche Pflichten
- Häufigste Lücken: unverschlüsselte Kommunikation, nicht-zertifizierte Cloud-Dienste, fehlende Mitarbeiterschulungen
- INREMA berät auf der technischen Ebene — für berufsrechtliche und strafrechtliche Fragen sind spezialisierte Anwälte und DSBs der richtige Ansprechpartner
Häufige Fragen
Darf eine Arztpraxis Patientendaten per E-Mail versenden?
Was ist BAIT und wen betrifft es?
Können Steuerberater Mandantendaten in der Cloud speichern?
Was bedeutet DORA für Finanzunternehmen?
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