Wer mindestens 20 Personen regelmäßig mit automatisierter Datenverarbeitung beschäftigt oder im Kerngeschäft sensible Daten verarbeitet, braucht einen Datenschutzbeauftragten – intern oder extern.
Ein Datenschutzbeauftragter ist kein Feind der Effizienz – er ist der Anwalt Ihrer Kunden und Ihr Schutzschild vor Bußgeldern.
Wer braucht einen Datenschutzbeauftragten?
Die Pflicht zur Bestellung eines Datenschutzbeauftragten (DSB) ergibt sich in Deutschland aus Art. 37 DSGVO und § 38 BDSG. Die Regelungen greifen in drei Konstellationen: Erstens, wenn mindestens 20 Personen ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigt sind. Zweitens, wenn das Kerngeschäft in der Verarbeitung besonderer Kategorien personenbezogener Daten besteht (Gesundheit, biometrische Daten, politische Meinungen, religiöse Überzeugungen etc.). Drittens, wenn das Kerngeschäft die umfangreiche, systematische Überwachung von Personen beinhaltet.
Die 20-Personen-Schwelle gilt nicht für alle Mitarbeiter im Unternehmen, sondern nur für jene, die tatsächlich mit der automatisierten Datenverarbeitung befasst sind. Auch Teilzeitkräfte und externe Dienstleister zählen dazu, wenn sie regelmäßig mit Kundendaten, Personalakten oder ähnlichen Informationen arbeiten.
Selbst wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, kann eine freiwillige Bestellung sinnvoll sein – sie signalisiert Kunden und Geschäftspartnern Datenschutzreife und kann bei Ausschreibungen und Audits entscheidend sein.
Aufgaben des Datenschutzbeauftragten
Der DSB ist kein Kontrolleur, der die Arbeit blockiert, sondern ein interner Berater, der Verarbeitungstätigkeiten datenschutzkonform gestaltet. Seine Kernaufgaben nach Art. 39 DSGVO umfassen die Unterrichtung und Beratung der Verantwortlichen und der Mitarbeiter über ihre Datenschutzpflichten, die Überwachung der Einhaltung der DSGVO und anderer Datenschutzvorschriften, die Beratung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen (DSFA) sowie die Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde.
Darüber hinaus ist der DSB Anlaufstelle für Betroffene, also für Kunden, Mitarbeiter oder andere Personen, deren Daten verarbeitet werden. Er beantwortet Auskunftsersuchen, begleitet Löschanfragen und vermittelt bei Beschwerden. Eine zentrale, gut zugängliche Kontaktmöglichkeit für den DSB ist nicht nur gesetzlich vorgeschrieben, sondern auch aus Sicht des Kundenvertrauens wertvoll.
Der DSB muss außerdem Schulungen planen und durchführen, um das Datenschutzbewusstsein im gesamten Unternehmen auf einem aktuellen Stand zu halten. Gerade bei der Einführung neuer Software, Prozesse oder Dienstleister ist seine frühzeitige Einbindung entscheidend, um teure Nachbesserungen zu vermeiden.
Interner DSB – Vorteile und Risiken
- Vorteil: Kenntnis der internen Abläufe und Unternehmenskultur
- Vorteil: Unmittelbare Verfügbarkeit und kurze Kommunikationswege
- Vorteil: Geringere laufende Kosten bei guter interner Kapazität
- Risiko: Interessenkonflikt bei unvereinbaren Funktionen (z.B. IT-Leiter als DSB)
- Risiko: Haftung des Unternehmens bei Fehlern des internen DSB
- Risiko: Kapazitätsprobleme bei Haupttätigkeit – Datenschutz als Nebenbei-Aufgabe
- Risiko: Kündigungsschutz des DSB gilt auch intern und kann problematisch sein
Externer DSB – Vorteile und Nachteile
- Vorteil: Vollständige Unabhängigkeit – kein Interessenkonflikt möglich
- Vorteil: Spezialisiertes Fachwissen und aktuelle Rechtskenntnisse
- Vorteil: Haftungsversicherung des DSB schützt das Unternehmen
- Vorteil: Skalierbar – Leistungsumfang flexibel anpassbar
- Nachteil: Höhere laufende Kosten als ein nebenbei tätiger interner DSB
- Nachteil: Anfangs weniger Kenntnis der spezifischen Unternehmensabläufe
- Nachteil: Abstrakte Kommunikation erfordert klare Prozesse und Erreichbarkeit
Wie wählt man den richtigen externen DSB aus?
Die Wahl des externen DSB ist eine Entscheidung mit langfristiger Wirkung. Wichtigste Kriterien: Der DSB muss die notwendige Fachkunde besitzen (Art. 37 Abs. 5 DSGVO) – das umfasst juristisches Datenschutzwissen ebenso wie Kenntnisse der eingesetzten Technologien und der Branche. Ein Zertifikat allein ist kein Qualitätsmerkmal; entscheidend ist nachweisliche Praxiserfahrung.
Der Vertrag mit dem externen DSB sollte die konkreten Leistungspflichten (Beratungsstunden, Reaktionszeiten, regelmäßige Audits, Schulungsangebote), die Haftungsregelung, die Verschwiegenheitspflicht, die Vergütung und die Kündigungsmodalitäten präzise regeln. Ein pauschaler Dienstleistungsvertrag ohne messbare Leistungsindikatoren ist erfahrungsgemäß eine schlechte Basis.
Fragen Sie bei der Auswahl: Wie viele Mandate betreut der DSB gleichzeitig? Wie schnell reagiert er auf dringende Anfragen? Hat er Erfahrung in Ihrer Branche? Kann er Referenzen vorweisen? Bietet er auch Mitarbeiterschulungen an? Ein guter externer DSB ist kein Briefkasten für Datenschutzfragen, sondern ein aktiver Partner.
Bestellung des DSB – was rechtlich zu beachten ist
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Schriftliche Bestellungsurkunde
Die Bestellung des DSB muss schriftlich erfolgen und die Aufgaben klar definieren. Bei einem externen DSB ist dies Teil des Dienstleistungsvertrags. Eine formlose E-Mail reicht nicht aus.
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Meldung an die Aufsichtsbehörde
Der DSB muss der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde (in NRW: LDI NRW) gemeldet werden – Name, Kontaktdaten und Funktion. Die Meldung erfolgt in der Regel online und ist kostenlos.
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Kontaktdaten veröffentlichen
Die Kontaktdaten des DSB müssen im Impressum und in der Datenschutzerklärung der Website veröffentlicht werden (Art. 37 Abs. 7 DSGVO). Betroffene müssen den DSB direkt erreichen können.
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Abberufungsschutz beachten
Ein bestellter DSB darf nicht wegen der Ausübung seiner Aufgaben abberufen oder benachteiligt werden. Die Abberufung ist nur aus wichtigem Grund möglich. Das gilt sowohl für interne als auch externe DSB.
INREMA-Empfehlung für KMU
Zusammenfassung
- DSB-Pflicht bei 20+ Personen in automatisierter Verarbeitung oder sensiblen Kerndaten
- Interner DSB: günstiger, aber anfällig für Interessenkonflikte und Kapazitätsprobleme
- Externer DSB: unabhängiger, fachkundiger, haftungsversichert – empfohlen für die meisten KMU
- Bestellung muss schriftlich erfolgen, an Aufsichtsbehörde gemeldet und auf der Website veröffentlicht werden
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Beratung anfragenHäufige Fragen
Kann der Geschäftsführer selbst als DSB fungieren?
Was kostet ein externer Datenschutzbeauftragter?
Was passiert, wenn kein DSB bestellt wird, obwohl er Pflicht wäre?
Muss der DSB in Vollzeit tätig sein?
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