Ein AVV nach Art. 28 DSGVO ist immer dann Pflicht, wenn ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet. Das betrifft Webhosting, CRM-Systeme, E-Mail-Marketing-Tools und viele Cloud-Dienste.
Was ist ein Auftragsverarbeitungsvertrag?
Ein Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV) ist eine schriftliche Vereinbarung zwischen einem Unternehmen als Verantwortlichem und einem Dienstleister als Auftragsverarbeiter. Rechtsgrundlage ist Art. 28 DSGVO. Die Regelung ist keine Bürokratie-Kür, sondern zwingendes Recht: Wer ohne AVV personenbezogene Daten an Dritte übergibt, begeht einen Datenschutzverstoß, der mit Bußgeldern bis 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes geahndet werden kann.
Der AVV legt fest, was der Dienstleister mit den Daten tun darf, welche technischen und organisatorischen Maßnahmen er ergreifen muss, ob und welche Unter-Auftragsverarbeiter er einsetzen darf, und wie er bei Datenpannen reagieren muss. Er macht den Dienstleister weisungsgebunden: Der Auftragsverarbeiter darf die Daten ausschließlich nach Ihren Anweisungen verarbeiten, nicht für eigene Zwecke.
Für Unternehmen bedeutet das in der Praxis: Bevor Sie irgendwelche personenbezogenen Daten (Kundendaten, Mitarbeiterdaten, Interessenten) an einen externen Dienstleister weitergeben oder zugänglich machen, muss ein AVV vorhanden und unterschrieben sein. Die Verantwortung bleibt beim Unternehmen — der Dienstleister haftet zwar mit, aber ein fehlender AVV trifft immer zuerst Sie als Verantwortlichen.
Mit diesen Dienstleistern brauchen Sie einen AVV
- Webhosting-Anbieter: Ihr Hoster speichert alle Kontaktformulareinsendungen, Bestelldaten und Nutzer-IPs — AVV ist zwingend, fast alle seriösen Hoster bieten ihn fertig an.
- CRM-Systeme (HubSpot, Salesforce, Pipedrive): Enthalten vollständige Kundendaten mit Kontakthistorie, Umsätzen und persönlichen Notizen — besonders kritisch bei US-Anbietern.
- E-Mail-Marketing-Tools (Mailchimp, Brevo, Klaviyo): Verwalten Adresslisten mit personenbezogenen Daten — ohne AVV ist jeder Newsletter-Versand datenschutzwidrig.
- Externe Lohnbuchhaltung: Steuerberater oder Lohnbüros verarbeiten hochsensible Mitarbeiterdaten — gesonderter AVV oder Berufsgeheimnisträger-Ausnahme prüfen.
- IT-Dienstleister mit Systemzugang: Wer remote auf Ihren Server oder Ihre Datenbank zugreift, verarbeitet potenziell alle darin enthaltenen Personendaten.
- Cloud-Speicher (Google Drive, Dropbox, OneDrive): Werden oft gedankenlos für Kundendokumente genutzt — US-Anbieter erfordern besondere Prüfung der Datenschutzgrundlagen.
- Buchhaltungssoftware in der Cloud (DATEV, Lexoffice): Enthält Kunden- und Lieferantendaten — AVV mit dem Software-Anbieter erforderlich.
- Support-Ticket-Systeme (Zendesk, Freshdesk): Verarbeiten Kundenkommunikation inklusive persönlicher Anfragen und Kontaktdaten.
Was muss ein AVV mindestens enthalten?
Art. 28 DSGVO schreibt vor, was ein rechtswirksamer AVV enthalten muss. Ein selbst formuliertes Dokument ohne diese Mindestinhalte schützt Sie im Zweifel nicht. Die meisten seriösen Dienstleister haben standardisierte AVVs, die Sie einfach annehmen können — prüfen Sie aber, ob alle Pflichtbestandteile vorhanden sind.
Zwingend enthalten sein müssen: Gegenstand und Dauer der Verarbeitung, Art und Zweck der Verarbeitung, die Art der personenbezogenen Daten und die Kategorien betroffener Personen, die Pflichten und Rechte des Verantwortlichen, die Weisungsbindung des Auftragsverarbeiters, Vertraulichkeitspflichten seiner Mitarbeiter, technische und organisatorische Maßnahmen (TOMs) nach Art. 32 DSGVO, Regelungen zu Unter-Auftragsverarbeitern (Sub-AVV), Unterstützungspflichten bei Betroffenenanfragen, Löschpflichten nach Auftragsende und Kontrollrechte des Verantwortlichen.
Besonders wichtig ist die Regelung zu Sub-Auftragsverarbeitern: Wenn Ihr Mailchimp-Konto beispielsweise über Amazon Web Services betrieben wird, ist AWS ein Sub-Auftragsverarbeiter. Dieser muss ebenfalls vertraglich eingebunden sein — und Sie müssen das wissen. Prüfen Sie daher immer die aktuelle Liste der Sub-Auftragsverarbeiter Ihrer wichtigsten Dienstleister.
Typische Lücken, die bei Prüfungen auffallen
AVV systematisch nachholen: So gehen Sie vor
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Dienstleister-Inventar erstellen
Listen Sie alle externen Dienstleister auf, die irgendwie mit Ihren Kundendaten, Mitarbeiterdaten oder Interessentendaten in Berührung kommen. Denken Sie auch an Software-as-a-Service-Angebote, die Sie im Browser nutzen — auch diese speichern Ihre Daten auf fremden Servern.
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AVV-Pflicht prüfen
Für jeden Dienstleister prüfen: Verarbeitet er personenbezogene Daten in meinem Auftrag? Wenn ja: AVV Pflicht. Ausnahme: Berufsgeheimnisträger wie Rechtsanwälte und Steuerberater fallen teilweise unter eine eigene Regelung — aber auch hier ist Vorsicht geboten.
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AVV beim Dienstleister anfordern oder herunterladen
Die meisten seriösen Anbieter (AWS, Google, Microsoft, HubSpot) stellen AVVs in ihren Datenschutzeinstellungen bereit, die online akzeptiert werden. Für kleinere Dienstleister müssen Sie aktiv nachfragen — ein Dienstleister, der keinen AVV anbietet, ist ein Datenschutzrisiko.
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Inhalt prüfen, nicht blind unterschreiben
Prüfen Sie zumindest, ob Zweck, Datenkategorien und Sub-Auftragsverarbeiter-Liste enthalten sind. Bei US-Anbietern: Welche Übermittlungsgrundlage gilt für den Datentransfer in die USA (Standard-Vertragsklauseln, Adequacy Decision)?
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AVVs zentral dokumentieren
Speichern Sie alle unterzeichneten oder akzeptierten AVVs an einem zentralen Ort und notieren Sie Datum und Version. Im Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten (VVT) muss jeder AVV referenziert sein. Das ist der erste Punkt, den eine Datenschutzbehörde bei einer Prüfung einsehen will.
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Regelmäßig aktualisieren
Dienstleister ändern ihre Sub-Auftragsverarbeiter-Listen und AVV-Versionen. Abonnieren Sie entsprechende Update-Benachrichtigungen oder prüfen Sie jährlich, ob der AVV noch aktuell und rechtswirksam ist.
INREMA-Einschätzung
In unserer Beratungspraxis fehlen bei 80 % der Erstprüfungen AVVs für mindestens drei Dienstleister. Das häufigste Muster: Hosting stimmt, Newsletter-Tool fehlt, CRM wird komplett übersehen. Ein AVV-Inventar aufzubauen ist kein Mammutprojekt — mit einer strukturierten Liste und zwei Stunden Arbeit haben die meisten KMUs ihre kritischsten Lücken geschlossen.
Praktischer Tipp für den Einstieg
Was passiert ohne AVV?
Fehlt ein vorgeschriebener AVV, liegt ein Datenschutzverstoß vor — unabhängig davon, ob Daten tatsächlich missbraucht wurden. Die bloße Tatsache, dass keine Vereinbarung besteht, ist der Verstoß. Datenschutzbehörden können diesen Verstoß aktiv prüfen, wenn Beschwerden eingehen oder Kontrollen durchgeführt werden.
Die Konsequenzen reichen von einer Verwarnung über Anordnungen zur sofortigen Nachbesserung bis hin zu Bußgeldern. In der Praxis sind Bußgelder für fehlende AVVs bei kleinen Unternehmen selten sechsstellig, aber vier- bis fünfstellige Bescheide kommen vor. Teurer wird es, wenn der fehlende AVV mit anderen Verstößen zusammentrifft — zum Beispiel wenn auch die Einwilligung für den Newsletter fehlt.
Hinzu kommt das Reputationsrisiko: Wenn ein Datenschutzverstoß publik wird, steht das Unternehmen vor seinen Kunden als fahrlässig da. Für B2B-Unternehmen kann das Aufträge kosten, weil Kunden eigene DSGVO-Pflichten haben und Ihre Datenschutzpraxis als Teil der Lieferkette prüfen müssen.
- AVV nach Art. 28 DSGVO ist Pflicht, wenn ein externer Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag verarbeitet.
- Betroffen sind Webhosting, CRM, E-Mail-Marketing, externe Buchhaltung, IT-Dienstleister und Cloud-Speicher.
- Fehlender AVV ist bereits für sich allein ein Datenschutzverstoß — unabhängig vom tatsächlichen Datenmissbrauch.
Häufige Fragen
Brauche ich einen AVV, wenn mein Steuerberater meine Kundendaten hat?
Kann ein AVV auch mündlich oder per E-Mail abgeschlossen werden?
Was ist der Unterschied zwischen Auftragsverarbeitung und gemeinsamer Verantwortlichkeit?
Müssen wir den AVV unseren Kunden zeigen?
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