Datenschutz & Compliance

DSGVO-Abmahnung erhalten: Was jetzt sofort zu tun ist

7 Min. Lesezeit
Kurze Antwort

Bei einer DSGVO-Abmahnung sofort: Frist notieren, vollständig lesen, Anwalt für IT-/Datenschutzrecht kontaktieren, Unterlassungserklärung nicht blind unterschreiben, Vorwurf sachlich prüfen und Verstoß ggf. beheben. Nichts ohne Anwalt unterschreiben.

Eine DSGVO-Abmahnung ist ernst zu nehmen — aber kein Grund zur Panik. Wer strukturiert vorgeht und keinen voreiligen Schritt macht, hat gute Chancen auf eine kontrollierte Lösung.
Was jetzt auf keinen Fall tun: Die vorformulierte Unterlassungserklärung sofort unterschreiben — damit verpflichten Sie sich möglicherweise zu weit mehr als nötig, mit hohen Vertragsstrafen bei künftigen Verstößen. Die Abmahnung ignorieren — Fristen laufen, und Untätigkeit kann als Anerkenntnis gewertet werden. Ohne Anwalt antworten — selbst gut gemeinte Antworten können die eigene Position verschlechtern.

Eine DSGVO-Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie kommt mit einer Forderung nach Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und meist mit einer Kostennote für die Anwaltskosten des Abmahnenden.

Wer darf abmahnen? Mitbewerber, wenn sie durch den Verstoß einen Wettbewerbsnachteil erleiden können. Wirtschaftsverbände und Verbraucherschutzorganisationen mit entsprechender Klagebefugnis. Einzelpersonen unter bestimmten Voraussetzungen. Aufsichtsbehörden mahnen nicht ab — sie erlassen Bescheide und verhängen Bußgelder, das ist ein anderes Verfahren.

Wichtig: Nicht jede DSGVO-Abmahnung ist berechtigt. Es gibt Abmahnwellen, bei denen systematisch nach leicht nachweisbaren Verstößen gesucht wird — Google Fonts, fehlende Cookie-Ablehnoption, fehlender Datenschutzhinweis am Formular. Manche Abmahnungen sind auch rechtlich fragwürdig. Das Prüfen der Berechtigung ist Aufgabe des Anwalts.

  1. Frist prüfen

    Abmahnungen enthalten eine Reaktionsfrist, meist 7 bis 14 Tage. Diese Frist sofort im Kalender notieren. Nicht warten, nicht verdrängen — die Frist läuft auch wenn man nichts tut.

  2. Abmahnung vollständig lesen und dokumentieren

    Den gesamten Text der Abmahnung sorgfältig lesen. Was wird konkret vorgeworfen? Welche Unterlassung wird gefordert? Welche Kosten werden geltend gemacht? Alle Dokumente sichern — Original und alle Anlagen.

  3. Anwalt für IT- und Datenschutzrecht kontaktieren

    Sofort — nicht nach dem Wochenende, nicht nächste Woche. Einen Anwalt mit Schwerpunkt IT-Recht oder Datenschutzrecht beauftragen. Die Frist läuft, und der Anwalt braucht Zeit zur Prüfung und Reaktion.

  4. Vorwurf sachlich prüfen

    Ist der vorgeworfene Verstoß tatsächlich vorhanden? Gibt es ihn auf der eigenen Website noch? War er zum Zeitpunkt der Abmahnung vorhanden? Das ist für die Reaktionsstrategie relevant — eine berechtigte Abmahnung erfordert eine andere Antwort als eine unberechtigte.

  5. Unterlassungserklärung nicht blind unterschreiben

    Die vom Abmahnenden vorformulierte Unterlassungserklärung ist in der Regel so weit gefasst wie möglich — maximale Reichweite, maximale Vertragsstrafe, unbegrenzte Dauer. Eine modifizierte Unterlassungserklärung, die mit dem eigenen Anwalt abgestimmt ist, schützt besser.

  6. Verstoß beheben, falls berechtigt

    Wenn der Vorwurf berechtigt ist: Verstoß unverzüglich beheben und das dokumentieren. Das ist sowohl für die Verhandlungsposition wichtig als auch für künftige Haftungsfragen.

  7. Gegenreaktion mit Anwalt abstimmen

    Ob Unterzeichnung einer modifizierten Unterlassungserklärung, Schutzschrift, Klageabweisungsantrag oder andere Reaktion — das entscheidet der Anwalt nach vollständiger Prüfung. Ohne vollständige Prüfung keine Reaktion.

  • Räumliche Reichweite der Unterlassung (nur Deutschland? EU? Weltweit?)
  • Sachliche Reichweite (nur der konkrete Verstoß oder weiter gefasst?)
  • Höhe der Vertragsstrafe bei künftigen Verstößen
  • Laufzeit der Verpflichtung (befristet oder unbegrenzt?)
  • Ob die Formulierung Geständnischarakter hat
  • Ob Kosten in angemessener Höhe gefordert werden
  • Ob die abmahnende Partei überhaupt klagebefugt ist
Die modifizierte Unterlassungserklärung ist in den meisten Fällen die richtige Reaktion auf eine berechtigte Abmahnung — nicht die vorformulierte des Abmahnenden. Sie begrenzt die Reichweite auf das tatsächlich Notwendige, setzt eine angemessene Vertragsstrafe und schützt vor unverhältnismäßigen Folgen. Immer mit Anwalt — niemals ohne.

Abmahnungen zu vermeiden ist besser als darauf zu reagieren. Die häufigsten Abmahngründe — Google Fonts, fehlende Cookie-Ablehnoption, fehlender Datenschutzhinweis am Formular — sind mit einem systematischen Website-Audit in wenigen Stunden zu identifizieren und zu beheben.

Ein jährlicher DSGVO-Check der eigenen Website kostet wenig und reduziert das Abmahnrisiko erheblich. Zusätzlich sollte die Datenschutzerklärung nach jedem Tool-Wechsel aktualisiert werden. Wer das konsequent macht, bietet Abmahnern deutlich weniger Angriffsfläche — und kann im Zweifelsfall nachweisen, dass systematisch Compliance betrieben wird.

Wir prüfen Ihre Website systematisch auf Abmahnrisiken und zeigen, was zu beheben ist — bevor jemand anderes es tut.

DSGVO-Websiteaudit anfragen

Häufige Fragen

Kann ich eine DSGVO-Abmahnung einfach ignorieren?
Nein. Wenn die Frist verstreicht ohne Reaktion, kann der Abmahnende sofort gerichtliche Schritte einleiten — eine einstweilige Verfügung ist dann deutlich teurer als die ursprüngliche Abmahnung. Immer innerhalb der Frist reagieren, notfalls mit einer Fristverlängerungsanfrage durch den Anwalt.
Was kostet eine DSGVO-Abmahnung den Abgemahnten?
Das hängt vom Streitwert ab. Bei einem Streitwert von 10.000 Euro liegen die Anwaltskosten des Abmahnenden bei ca. 800 bis 1.200 Euro — die gefordert werden. Dazu kommen eigene Anwaltskosten. Wer die vorformulierte Unterlassungserklärung unterschreibt und danach wieder verstößt, zahlt zusätzlich die vereinbarte Vertragsstrafe.
Ist jede DSGVO-Abmahnung berechtigt?
Nein. Es gibt auch rechtlich fragwürdige Abmahnungen, die auf nicht bestehenden Verstößen basieren oder von Parteien ohne Klagebefugnis kommen. Die Prüfung der Berechtigung ist eine der wichtigsten Aufgaben des beauftragten Anwalts.
Kann ich mich gegen eine DSGVO-Abmahnung wehren?
Ja. Wenn die Abmahnung unberechtigt ist, kann man die Unterlassungserklärung verweigern und eine negative Feststellungsklage einreichen. Auch bei berechtigten Abmahnungen ist eine modifizierte Unterlassungserklärung möglich, die die Reichweite und Vertragsstrafe begrenzt.

War dieser Artikel hilfreich?

Haben Sie weitere Fragen?

Unser Team hilft Ihnen persönlich und direkt weiter.