Bei einer DSGVO-Abmahnung sofort: Frist notieren, vollständig lesen, Anwalt für IT-/Datenschutzrecht kontaktieren, Unterlassungserklärung nicht blind unterschreiben, Vorwurf sachlich prüfen und Verstoß ggf. beheben. Nichts ohne Anwalt unterschreiben.
Eine DSGVO-Abmahnung ist ernst zu nehmen — aber kein Grund zur Panik. Wer strukturiert vorgeht und keinen voreiligen Schritt macht, hat gute Chancen auf eine kontrollierte Lösung.
Eine DSGVO-Abmahnung ist eine außergerichtliche Aufforderung, ein bestimmtes Verhalten zu unterlassen. Sie kommt mit einer Forderung nach Unterzeichnung einer Unterlassungserklärung und meist mit einer Kostennote für die Anwaltskosten des Abmahnenden.
Wer darf abmahnen? Mitbewerber, wenn sie durch den Verstoß einen Wettbewerbsnachteil erleiden können. Wirtschaftsverbände und Verbraucherschutzorganisationen mit entsprechender Klagebefugnis. Einzelpersonen unter bestimmten Voraussetzungen. Aufsichtsbehörden mahnen nicht ab — sie erlassen Bescheide und verhängen Bußgelder, das ist ein anderes Verfahren.
Wichtig: Nicht jede DSGVO-Abmahnung ist berechtigt. Es gibt Abmahnwellen, bei denen systematisch nach leicht nachweisbaren Verstößen gesucht wird — Google Fonts, fehlende Cookie-Ablehnoption, fehlender Datenschutzhinweis am Formular. Manche Abmahnungen sind auch rechtlich fragwürdig. Das Prüfen der Berechtigung ist Aufgabe des Anwalts.
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Frist prüfen
Abmahnungen enthalten eine Reaktionsfrist, meist 7 bis 14 Tage. Diese Frist sofort im Kalender notieren. Nicht warten, nicht verdrängen — die Frist läuft auch wenn man nichts tut.
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Abmahnung vollständig lesen und dokumentieren
Den gesamten Text der Abmahnung sorgfältig lesen. Was wird konkret vorgeworfen? Welche Unterlassung wird gefordert? Welche Kosten werden geltend gemacht? Alle Dokumente sichern — Original und alle Anlagen.
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Anwalt für IT- und Datenschutzrecht kontaktieren
Sofort — nicht nach dem Wochenende, nicht nächste Woche. Einen Anwalt mit Schwerpunkt IT-Recht oder Datenschutzrecht beauftragen. Die Frist läuft, und der Anwalt braucht Zeit zur Prüfung und Reaktion.
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Vorwurf sachlich prüfen
Ist der vorgeworfene Verstoß tatsächlich vorhanden? Gibt es ihn auf der eigenen Website noch? War er zum Zeitpunkt der Abmahnung vorhanden? Das ist für die Reaktionsstrategie relevant — eine berechtigte Abmahnung erfordert eine andere Antwort als eine unberechtigte.
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Unterlassungserklärung nicht blind unterschreiben
Die vom Abmahnenden vorformulierte Unterlassungserklärung ist in der Regel so weit gefasst wie möglich — maximale Reichweite, maximale Vertragsstrafe, unbegrenzte Dauer. Eine modifizierte Unterlassungserklärung, die mit dem eigenen Anwalt abgestimmt ist, schützt besser.
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Verstoß beheben, falls berechtigt
Wenn der Vorwurf berechtigt ist: Verstoß unverzüglich beheben und das dokumentieren. Das ist sowohl für die Verhandlungsposition wichtig als auch für künftige Haftungsfragen.
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Gegenreaktion mit Anwalt abstimmen
Ob Unterzeichnung einer modifizierten Unterlassungserklärung, Schutzschrift, Klageabweisungsantrag oder andere Reaktion — das entscheidet der Anwalt nach vollständiger Prüfung. Ohne vollständige Prüfung keine Reaktion.
- Räumliche Reichweite der Unterlassung (nur Deutschland? EU? Weltweit?)
- Sachliche Reichweite (nur der konkrete Verstoß oder weiter gefasst?)
- Höhe der Vertragsstrafe bei künftigen Verstößen
- Laufzeit der Verpflichtung (befristet oder unbegrenzt?)
- Ob die Formulierung Geständnischarakter hat
- Ob Kosten in angemessener Höhe gefordert werden
- Ob die abmahnende Partei überhaupt klagebefugt ist
Abmahnungen zu vermeiden ist besser als darauf zu reagieren. Die häufigsten Abmahngründe — Google Fonts, fehlende Cookie-Ablehnoption, fehlender Datenschutzhinweis am Formular — sind mit einem systematischen Website-Audit in wenigen Stunden zu identifizieren und zu beheben.
Ein jährlicher DSGVO-Check der eigenen Website kostet wenig und reduziert das Abmahnrisiko erheblich. Zusätzlich sollte die Datenschutzerklärung nach jedem Tool-Wechsel aktualisiert werden. Wer das konsequent macht, bietet Abmahnern deutlich weniger Angriffsfläche — und kann im Zweifelsfall nachweisen, dass systematisch Compliance betrieben wird.
Wir prüfen Ihre Website systematisch auf Abmahnrisiken und zeigen, was zu beheben ist — bevor jemand anderes es tut.
DSGVO-Websiteaudit anfragenHäufige Fragen
Kann ich eine DSGVO-Abmahnung einfach ignorieren?
Was kostet eine DSGVO-Abmahnung den Abgemahnten?
Ist jede DSGVO-Abmahnung berechtigt?
Kann ich mich gegen eine DSGVO-Abmahnung wehren?
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