Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass digitale Inhalte und Produkte von allen Menschen genutzt werden können — auch von Menschen mit eingeschränktem Sehen, Hören, motorischen Einschränkungen oder kognitiven Besonderheiten. Grundlage sind die WCAG-Richtlinien und ab 2025 der European Accessibility Act.
Ab Juni 2025 ist digitale Barrierefreiheit für viele Unternehmen gesetzliche Pflicht — nicht nur für öffentliche Stellen. Wer jetzt prüft und nachbessert, vermeidet Abmahnrisiken und erschließt sich gleichzeitig eine breitere Zielgruppe.
Was ist digitale Barrierefreiheit und wen betrifft sie?
Digitale Barrierefreiheit bedeutet, dass Webseiten, Apps und digitale Dienste so gestaltet sind, dass sie von Menschen mit verschiedensten Einschränkungen vollständig genutzt werden können. Dazu zählen Sehbehinderungen (von Farbfehlsichtigkeit bis Blindheit), Hörbehinderungen, motorische Einschränkungen (z. B. keine Mausnutzung möglich) und kognitive Besonderheiten (z. B. Legasthenie, ADHS). Weltweit lebt etwa jeder sechste Mensch mit einer Behinderung — das ist keine Randgruppe.
Die gesetzliche Grundlage in Deutschland war bisher die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung), die ausschließlich öffentliche Stellen verpflichtete. Das ändert sich grundlegend mit dem European Accessibility Act (EAA), der in Deutschland als Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) umgesetzt wurde und ab dem 28. Juni 2025 für viele private Unternehmen gilt. Betroffen sind Unternehmen, die Produkte oder Dienstleistungen in der EU anbieten — Webshops, Banking-Apps, Buchungsportale, E-Reader, Geldautomaten, Telefondienste und mehr.
Kleine Unternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und unter 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von der Pflicht ausgenommen. Alle anderen müssen prüfen, ob ihre digitalen Angebote in den Geltungsbereich fallen.
WCAG 2.2: Die vier Prinzipien und ihre praktische Bedeutung
Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) der W3C sind der technische Standard hinter nahezu allen Barrierefreiheitsanforderungen weltweit. WCAG 2.2 (verabschiedet Oktober 2023) strukturiert Anforderungen nach vier Prinzipien: Wahrnehmbar (Inhalte müssen für alle Sinne zugänglich oder substituierbar sein), Bedienbar (Navigation und Interaktion müssen ohne Maus funktionieren), Verständlich (Inhalte und Bedienung müssen klar und vorhersagbar sein) und Robust (Inhalte müssen von assistiven Technologien zuverlässig interpretiert werden können).
Jede Anforderung ist einem von drei Konformitätsniveaus zugeordnet: Level A (grundlegende Anforderungen), Level AA (Standard für die meisten gesetzlichen Anforderungen, auch EAA) und Level AAA (höchste Stufe, nur für spezialisierte Angebote sinnvoll). Der EAA und die BITV 2.0 fordern Level AA. Das bedeutet konkret: Farbkontrast von mindestens 4,5:1 für normalen Text, vollständige Tastaturnavigation, Alt-Texte für alle informativen Bilder, Untertitel für Videos mit Audio, korrekte Formular-Labels und viele weitere Anforderungen.
WCAG 2.2 fügte gegenüber 2.1 einige neue Kriterien hinzu — darunter Anforderungen an Fokusindikatoren (sichtbarer Tastaturfokus), Drag-and-Drop-Alternativen und Schutz vor unbeabsichtigter Authentifizierung. Wer WCAG 2.1 AA bereits erfüllt, muss für 2.2 AA noch einige Punkte nacharbeiten.
Konkrete Anforderungen: Was muss auf einer barrierefreien Webseite vorhanden sein?
- Alt-Texte: Alle informativen Bilder benötigen beschreibende Alternativtexte — dekorative Bilder erhalten ein leeres alt-Attribut
- Tastaturnavigation: Alle interaktiven Elemente (Links, Buttons, Formulare) müssen per Tastatur erreichbar und bedienbar sein
- Farbkontrast: Normaler Text braucht mindestens 4,5:1 Kontrastverhältnis, großer Text (18pt+) mindestens 3:1
- Formulare: Jedes Eingabefeld benötigt ein zugehöriges Label-Element, Fehlermeldungen müssen klar und verständlich sein
- Videos: Alle Videos mit gesprochenem Inhalt benötigen Untertitel; wichtige Video-Inhalte zusätzlich Audiodeskription
- ARIA-Attribute: Dynamische Inhalte und Custom-Components brauchen korrekte ARIA-Rollen und -Eigenschaften für Screenreader
- Fokusindikatoren: Der Tastaturfokus muss jederzeit sichtbar sein — kein outline: none ohne Alternative
- Sprachauszeichnung: Das lang-Attribut im HTML-Tag muss die Seitensprache korrekt ausweisen
Barrierefreiheits-Testing: Wie prüft man korrekt?
Automatische Tools können etwa 30–40 % der WCAG-Anforderungen prüfen. Zu den bewährtesten gehören axe (als Browser-Extension für Chrome und Firefox), WAVE (Web Accessibility Evaluation Tool, kostenlos online), Google Lighthouse (integriert in Chrome DevTools, deckt Accessibility-Check ab) und die kostenpflichtige Enterprise-Lösung Siteimprove. Diese Tools finden fehlende Alt-Texte, Kontrastprobleme, fehlende Formular-Labels und ungültige ARIA-Attribute zuverlässig.
Was automatische Tools nicht prüfen können: ob ein Alt-Text inhaltlich sinnvoll ist, ob die Tastaturnavigation logisch und intuitiv ist, ob Formulare verständlich sind, und ob ein Screenreader-Nutzer die Seite tatsächlich bedienen kann. Dafür braucht es manuelle Tests — idealerweise mit echten Screenreader-Nutzern oder zumindest mit Tools wie NVDA (kostenlos, Windows), VoiceOver (macOS/iOS) oder TalkBack (Android).
Nach der Prüfung ist eine Barrierefreiheitserklärung Pflicht: Sie dokumentiert, welchen WCAG-Standard die Seite anstrebt, welche bekannten Einschränkungen noch bestehen und wie Nutzer Probleme melden können. Die Erklärung muss auf der Webseite verlinkt und zugänglich sein.
Barrierefreiheit schrittweise umsetzen
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Bestandsaufnahme mit automatischen Tools
Führen Sie einen automatischen Scan mit axe oder WAVE durch. Das liefert sofort einen Überblick über die häufigsten technischen Probleme und deren Häufigkeit auf der Seite.
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Priorisierung nach Schwere und Häufigkeit
Nicht alle Fehler sind gleich kritisch. Fehlende Alt-Texte auf dem Startseiten-Headerbild haben mehr Gewicht als ein Kontrastproblem im Footer. Fokussieren Sie zunächst auf häufige und schwerwiegende Verstöße.
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Manuelle Tastaturnavigation testen
Navigieren Sie Ihre gesamte Webseite ausschließlich per Tab, Shift+Tab, Enter und Pfeiltasten. Können alle Funktionen erreicht und ausgeführt werden? Ist der Fokus jederzeit sichtbar?
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Barrierefreiheitserklärung erstellen
Erstellen Sie eine Barrierefreiheitserklärung gemäß BITV/EAA-Vorgaben. Sie muss den Konformitätsstatus, bekannte Mängel, Kontaktmöglichkeit für Meldungen und einen Feedback-Mechanismus enthalten.
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Regelmäßige Nachprüfung einplanen
Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt. Jede neue Funktion, jeder neue Content muss die Standards einhalten. Automatisieren Sie Accessibility-Tests im Entwicklungsprozess.
Auf einen Blick
- Der European Accessibility Act verpflichtet ab Juni 2025 viele private Unternehmen zur WCAG-2.2-Level-AA-Konformität ihrer digitalen Produkte und Dienste
- Automatische Tools finden nur 30–40 % der Probleme — manuelle Tests und Screenreader-Tests sind unverzichtbar
- Barrierefreiheit ist kein reines Compliance-Thema: Sie verbessert UX, SEO und erschließt eine breitere Zielgruppe
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Beratung anfragenHäufige Fragen
Bin ich als kleines Unternehmen vom EAA betroffen?
Was kostet es, eine Webseite barrierefrei zu machen?
Was ist eine Barrierefreiheitserklärung und wo muss sie stehen?
Verbessert Barrierefreiheit das Google-Ranking?
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