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BFSG ab 2025: Sind Sie betroffen - und was muessen Sie jetzt tun?

7 Min. Lesezeit
Kurze Antwort

Betroffen sind alle Unternehmen, die Dienstleistungen im elektronischen Geschaeftsverkehr anbieten - ausgenommen Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeiter und unter 2 Mio. Euro Umsatz. Wer betroffen ist, muss seine Website auf WCAG 2.1 Level AA bringen, eine Barrierefreiheitserklaerung veroeffentlichen und einen Meldekanal einrichten.

Was das BFSG bedeutet und warum es jetzt gilt

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) setzt die europäische Richtlinie über Barrierefreiheitsanforderungen — den European Accessibility Act (EAA) — in deutsches Recht um. Seit dem 28. Juni 2025 müssen betroffene Unternehmen ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Das ist keine Empfehlung, sondern eine gesetzliche Pflicht mit Sanktionspotenzial.

Das bedeutet konkret: Websites, Apps und digitale Dienstleistungen müssen so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen sie gleichwertig nutzen können. Der technische Maßstab ist WCAG 2.1 Level AA — ein international anerkannter Standard, der Anforderungen an Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit definiert.

Besonders relevant für den Mittelstand: Wer digitale Produkte oder Dienstleistungen verkauft — also Online-Shops, SaaS-Dienste, digitale Buchungsplattformen — ist direkt betroffen. Reine Informationswebsites von Kleinstunternehmen sind ausgenommen, aber die Ausnahme ist enger gefasst als viele annehmen.

Wer ist betroffen?

  • Online-Shops und digitale Bestellprozesse: sofort verpflichtet ab 28. Juni 2025
  • Apps und mobile Dienste: alle im App-Store angebotenen Anwendungen mit kommerziellem Bezug
  • Neue digitale Dienstleistungen: jede nach dem 28. Juni 2025 eingeführte Funktion oder Lösung
  • Übergangsregelung Bestandsverträge: bis 27. Juni 2030 — aber nur für vor dem Stichtag geschlossene Verträge
  • Ausnahme Kleinstunternehmen: unter 10 Mitarbeiter UND unter 2 Mio. Euro Jahresumsatz — beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein
  • Keine Ausnahme für B2B-Dienste: das BFSG gilt auch für geschäftliche Kunden, nicht nur Verbraucher

Was konkret umgesetzt werden muss

  1. Betroffenheit prüfen und dokumentieren

    Zuerst klären: Bin ich überhaupt verpflichtet? Kleinstunternehmen unter 10 Mitarbeitern UND unter 2 Mio. Euro Umsatz sind ausgenommen. Für alle anderen: schriftlich festhalten, welche digitalen Angebote unter das Gesetz fallen.

  2. Technische Bestandsaufnahme durchführen

    Mit Tools wie WAVE, axe DevTools oder dem Lighthouse-Audit in Chrome DevTools erste Barrierefreiheitsprobleme identifizieren. Diese automatischen Tests erkennen ca. 30–40 % aller Probleme — manuelle Prüfung ist zusätzlich nötig.

  3. WCAG 2.1 Level AA umsetzen

    Alternativtexte für Bilder, ausreichende Farbkontraste (4,5:1 für normalen Text), vollständige Tastaturnavigation, keine zeitlich begrenzten Inhalte ohne Alternative, beschriftete Formularfelder. Das sind die häufigsten Schwachstellen in bestehenden Websites.

  4. Barrierefreiheitserklärung veröffentlichen

    Eine öffentlich zugängliche Erklärung, die den Konformitätsstatus beschreibt, bekannte Ausnahmen benennt und einen Kontaktweg für Barriere-Meldungen enthält. Diese Erklärung muss gut auffindbar verlinkt sein — empfohlen im Footer.

  5. Meldekanal einrichten und bearbeiten

    Nutzer müssen Barrieren melden können. Eine E-Mail-Adresse reicht — aber sie muss aktiv überwacht und Rückmeldungen müssen innerhalb angemessener Frist beantwortet werden. Ignorierte Meldungen können als Nachweis mangelnder Sorgfalt gelten.

  6. Regelmäßigen Review-Prozess etablieren

    Barrierefreiheit ist kein einmaliges Projekt, sondern ein laufender Prozess. Jede neue Funktion, jedes neue Plugin, jede Design-Änderung kann neue Barrieren einführen. Quartalsweise Checks und ein definierter Freigabeprozess für neue Inhalte sind Best Practice.

Das Risiko bei Nichtumsetzung

Das BFSG gibt Wettbewerbern, Verbraucherschutzverbänden und Behindertenverbänden die Möglichkeit, Verstöße abzumahnen — genau wie bei DSGVO-Verstößen. Bußgelder bis 100.000 Euro sind möglich, hinzu kommen Abmahnkosten und Reputationsschäden. In anderen EU-Ländern laufen bereits erste Verfahren: In den Niederlanden und Frankreich wurden mehrere Online-Shops im ersten Quartal 2025 wegen fehlender Barrierefreiheit abgemahnt, in einem Fall wurde der Shop bis zur Nachbesserung gesperrt. Besonders relevant: Auch Wettbewerber können abmahnen — nicht nur Verbände. Wer wartet, bis die ersten deutschen Verfahren in der Presse stehen, hat wertvolle Vorlaufzeit verloren und zahlt unter Druck deutlich mehr für die Nachbesserung als bei einer geplanten Umsetzung.

Barrierefreiheit als Qualitaetsmerkmal

Barrierefreie Websites laden schneller, ranken besser bei Google und werden von mehr Menschen genutzt. Ältere Nutzer, Menschen mit vorübergehenden Einschränkungen wie einem gebrochenen Handgelenk oder einer Augenentzündung, und Nutzer in schlechten Netzbedingungen profitieren alle. Starten Sie mit den drei häufigsten Problemen: fehlende Alt-Texte, unzureichende Farbkontraste und fehlende Tastaturbedienbarkeit. Diese drei Punkte allein decken oft 60 Prozent aller WCAG-Verstöße ab — und sind in den meisten Fällen innerhalb eines Arbeitstages behoben. Barrierefreiheit ist kein Sonderprogramm für Randgruppen, sondern gutes Design für alle.

Was WCAG 2.1 Level AA in der Praxis bedeutet

Der Standard WCAG 2.1 Level AA klingt nach Bürokratie — ist aber handhabbar, wenn man die vier Grundprinzipien versteht: Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit. Konkret heißt das: Alle visuellen Inhalte müssen auch ohne Sehen zugänglich sein, alle Funktionen müssen per Tastatur bedienbar sein, Texte müssen für Menschen mit eingeschränkter Lesefähigkeit verständlich sein, und der Code muss von Hilfstechnologien wie Screenreadern korrekt interpretiert werden können.

In der Praxis scheitern die meisten Websites an drei konkreten Punkten: fehlende Alt-Texte für Bilder, zu schwacher Farbkontrast zwischen Text und Hintergrund, und fehlende Tastaturbedienbarkeit für Navigation und Formulare. Diese drei Punkte allein machen den Großteil aller WCAG-Verstöße aus — und sind verhältnismäßig einfach zu beheben, wenn sie von Anfang an eingeplant werden.

INREMA baut Barrierefreiheit standardmäßig in den Entwicklungsprozess ein: automatische Tests mit axe DevTools, manuelle Prüfung der Tastaturbedienbarkeit, korrekte HTML-Semantik als Basis. Wer das nachrüsten muss, zahlt mehr als wer es von Beginn an richtig macht.

Die häufigsten WCAG-Verstöße in der Praxis

  • Fehlende Alt-Texte: Bilder ohne Beschreibung sind für Screenreader unsichtbar
  • Zu geringer Farbkontrast: Text auf hellem Hintergrund oft unter dem 4,5:1-Minimum
  • Fehlende Tastaturbedienbarkeit: Menüs und Formulare nur per Maus erreichbar
  • Keine Fokus-Indikatoren: Nutzer wissen nicht, welches Element aktiv ist
  • Fehlende Formular-Labels: Eingabefelder ohne sichtbare oder programmatische Beschriftung
  • Autoplay-Medien ohne Stopp-Funktion: Videos oder Sounds starten ohne Nutzerinteraktion
  • PDF-Dokumente ohne Tags: unstrukturierte PDFs sind für Screenreader unlesbar

Das Wichtigste auf einen Blick

Zusammenfassung
  • Ab 28. Juni 2025 gilt WCAG 2.1 AA als Pflichtstandard für digitale Dienstleistungen im Handel
  • Kleinstunternehmen unter 10 MA und unter 2 Mio. Umsatz sind ausgenommen — beide Bedingungen müssen zutreffen
  • Barrierefreiheitserklärung und Meldekanal sind gesetzlich vorgeschrieben, nicht optional
INREMA baut Barrierefreiheit in jede Website ein - nicht weil das Gesetz es verlangt, sondern weil es das Richtige ist.

Wir pruefen Ihre Website auf BFSG-Konformitaet und zeigen konkret, was umzusetzen ist - mit Prioritaet nach Risiko und Aufwand.

Barrierefreiheits-Check anfragen

Häufige Fragen

Was ist WCAG 2.1 Level AA?
WCAG steht fuer Web Content Accessibility Guidelines. Level AA ist das mittlere Konformitaetsniveau und die gesetzlich geforderte Stufe. Es umfasst Anforderungen wie Farbkontraste von mindestens 4,5:1, vollstaendige Tastaturnavigation und beschreibende Alternativtexte.
Was ist eine Barrierefreiheitserklaerung?
Die Erklaerung beschreibt, welche Teile Ihrer Website dem WCAG-Standard entsprechen, welche Ausnahmen es gibt und wie Nutzer Barrieren melden koennen. Die EU-Kommission stellt einen offiziellen Generator bereit.
Gilt das BFSG auch fuer meine mobile App?
Ja. Das BFSG gilt fuer alle digitalen Dienste im elektronischen Geschaeftsverkehr - also auch fuer Apps.
Kann ich als kleines Unternehmen ausgenommen sein?
Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern UND weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz sind von den Produktanforderungen ausgenommen. Im Zweifel sollte rechtlicher Rat eingeholt werden.

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