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Was muss wirklich ins Impressum? Die vollständige Übersicht nach §5 DDG

8 Min. Lesezeit
Kurze Antwort

Das Impressum nach §5 DDG ist für alle geschäftsmäßig betriebenen Websites Pflicht. Pflichtangaben: Name, Anschrift, E-Mail, bei GmbH Handelsregister und Geschäftsführer. Fehler oder Auslassungen sind abmahnfähig.

Kein Impressum oder ein fehlerhaftes Impressum ist eine der häufigsten Abmahnfallen im deutschen Internetrecht — und betrifft auch kleine Unternehmen und Selbstständige.

Was regelt §5 DDG?

Das Digitale-Dienste-Gesetz (DDG) — ehemals TMG — verpflichtet alle Anbieter geschäftsmäßiger Telemedien zur Anbieterkennzeichnung. Geschäftsmäßig bedeutet: jede Website, die dauerhaft betrieben wird, also auch Freiberufler, Vereine, Blogs mit Werbung oder Shops. Ausgenommen sind nur rein private Websites ohne jeglichen kommerziellen Hintergrund.

Pflichtangaben nach §5 DDG — vollständige Liste

  • Vollständiger Name (natürliche Person) oder Firmenname (juristische Person)
  • Ladungsfähige Anschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort — kein Postfach)
  • E-Mail-Adresse (Pflicht seit 2024, kein Kontaktformular als Ersatz)
  • Telefonnummer (dringend empfohlen, faktisch Pflicht laut BGH-Rechtsprechung)
  • Bei GmbH, AG, UG: Rechtsform, Handelsregisternummer, Registergericht, alle Geschäftsführer
  • Umsatzsteuer-ID (USt-IdNr.) sofern vorhanden — alternativ Steuernummer
  • Bei reglementierten Berufen: zuständige Aufsichtsbehörde und Berufsbezeichnung
  • Bei redaktionellen Inhalten: verantwortliche Person nach §18 Abs. 2 MStV

Häufige Fehler mit Abmahnpotenzial

Nur ein Postfach statt Anschrift, fehlendes Telefon, veraltete Daten nach Umzug, Impressum nur per JavaScript geladen (nicht crawlbar), kein Impressum-Link auf jeder Unterseite, fehlender Geschäftsführer bei GmbH.

Wie hoch ist das Abmahnrisiko wirklich?

Impressum-Abmahnungen sind Realität. Abgemahnt wird von Wettbewerbern, Mitbewerbern und spezialisierten Abmahnkanzleien. Typische Streitwerte liegen zwischen 1.000 und 5.000 Euro, in Wiederholungsfällen deutlich höher. Seit der Reform des UWG 2021 sind missbräuchliche Massenabmahnungen eingeschränkt, aber nicht verboten. Behörden — insbesondere Datenschutzbehörden — können ebenfalls Verstöße beanstanden.

Impressum korrekt anlegen — Schritt für Schritt

  1. Alle Pflichtangaben zusammenstellen

    Handelsregisterdaten, USt-ID, vollständige Anschrift und Kontaktdaten griffbereit haben.

  2. Impressum als eigene Seite anlegen

    Keine Kombination mit Datenschutz oder Kontakt. Eigene URL, z. B. /impressum/.

  3. Zwei-Klick-Erreichbarkeit sicherstellen

    Von jeder Seite der Website muss das Impressum in maximal zwei Klicks erreichbar sein — auch im Footer.

  4. Technische Zugänglichkeit prüfen

    Impressum muss als reiner HTML-Text vorliegen, kein Bild, kein reines JavaScript-Rendering.

  5. Regelmäßig aktualisieren

    Nach Umzug, Namensänderung oder Änderung der Geschäftsführung sofort aktualisieren.

Praxis-Tipp: Impressum-Generator nutzen

Seriöse Generatoren wie die der IHK oder von e-recht24.de helfen bei der korrekten Formulierung. Nach dem Erstellen immer einen Rechtsanwalt oder die lokale IHK zur Prüfung einbeziehen — besonders bei GmbH, Heilberufen oder Onlineshops.
Zusammenfassung
  • §5 DDG gilt für alle geschäftsmäßig betriebenen Websites — auch Freiberufler und Vereine
  • Pflicht: Name, Anschrift (kein Postfach), E-Mail, Telefon, bei GmbH Handelsregister + Geschäftsführer
  • Postfach, fehlendes Telefon und veraltete Daten sind häufige Abmahnfallen
  • Impressum muss von jeder Seite in max. 2 Klicks erreichbar und als HTML-Text abrufbar sein
  • Regelmäßige Überprüfung und Aktualisierung ist Pflicht

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Häufige Fragen

Muss ich als Freelancer ein Impressum haben?
Ja. Jede dauerhaft betriebene Website mit geschäftlichem Bezug braucht ein Impressum — also auch Freelancer, Berater und Selbstständige. Ausgenommen sind nur rein private Websites ohne jeden kommerziellen Charakter.
Reicht eine E-Mail-Adresse im Impressum — oder brauche ich auch eine Telefonnummer?
Seit 2024 ist die E-Mail-Adresse im Impressum gesetzlich Pflicht. Eine Telefonnummer ist laut BGH-Rechtsprechung ebenfalls faktisch Pflicht, da Nutzer eine unmittelbare Kontaktmöglichkeit haben müssen. Ein reines Kontaktformular reicht nicht.
Darf ich im Impressum ein Postfach als Adresse angeben?
Nein. Pflicht ist eine ladungsfähige Anschrift — also Straße, Hausnummer, PLZ und Ort. Ein Postfach erfüllt diese Anforderung nicht und kann abgemahnt werden.
Was ist der Unterschied zwischen §5 DDG und dem alten §5 TMG?
Das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) hat das TMG zum Februar 2024 abgelöst. Die Impressumspflicht ist inhaltlich weitgehend identisch geblieben. Wer ein korrektes TMG-Impressum hatte, muss nichts ändern — außer den Verweis auf §5 DDG statt §5 TMG.
Wie oft sollte ich mein Impressum prüfen?
Mindestens einmal jährlich und sofort nach jeder Änderung: Umzug, neuer Geschäftsführer, geänderter Firmenname, neue USt-ID. Veraltete Daten sind abmahnfähig.
Kann ich für ein fehlendes Impressum wirklich abgemahnt werden?
Ja. Impressum-Abmahnungen sind gängige Praxis. Typische Streitwerte liegen bei 1.000 bis 5.000 Euro. Seit der UWG-Reform 2021 sind Massenabmahnungen durch Mitbewerber eingeschränkt, aber nicht ausgeschlossen. Auch Behörden können Verstöße beanstanden.

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