Sofort den Domain-Zugang sichern, Hosting-Vertrag prüfen und Daten-Backup anfordern. Domains gehören meist dem Auftraggeber – auch wenn die Agentur insolvent ist. Mit den richtigen Schritten bleibt die Website erreichbar.
Ruhe bewahren – aber sofort handeln. Wer jetzt die richtigen Schritte geht, rettet Domain, Daten und Erreichbarkeit seiner Website. Priorität Nummer eins: alle Zugänge sichern, bevor Server abgeschaltet oder Domains übertragen werden.
Wenn eine Webagentur Insolvenz anmeldet, wird zunächst ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Dieser übernimmt die Kontrolle über alle Vermögenswerte des Unternehmens – und das ist der kritische Punkt: Was gehört dazu, was gehört Ihnen?
Der Quellcode einer Website ist urheberrechtlich in der Regel Eigentum der Agentur, sofern im Vertrag nichts anderes vereinbart wurde. Das bedeutet: Ohne explizite Übertragungsklausel im Werkvertrag gehört Ihnen das Design und der Code formal nicht – auch wenn Sie dafür bezahlt haben. Der Insolvenzverwalter kann theoretisch entscheiden, diesen Code nicht herauszugeben oder ihn zu veräußern. Anders verhält es sich mit Ihren eigenen Inhalten: Texte, Bilder, Logos und alle von Ihnen gelieferten Materialien gehören Ihnen und müssen herausgegeben werden. Domains sind ein Sonderfall: Wurde die Domain auf den Namen der Agentur registriert, gehört sie zur Insolvenzmasse. Wurde sie auf Ihren Namen registriert (empfehlenswert!), gehört sie Ihnen – selbst wenn die Agentur den Vertrag mit dem Registrar verwaltet hat. Hosting-Verträge, die die Agentur in Ihrem Namen oder auf eigene Rechnung abgeschlossen hat, können ohne Kündigung durch den Verwalter fortbestehen oder sofort enden – je nach Vertragsgestaltung. Handeln Sie daher unmittelbar, sobald Sie von der Insolvenz erfahren.
-
Alle Zugänge dokumentieren
Sammeln Sie sofort alles, was Sie haben: Hosting-Panel-Zugänge (cPanel, Plesk, IONOS, All-Inkl. usw.), FTP- und SFTP-Daten, CMS-Logins (WordPress-Admin, TYPO3-Backend), Datenbank-Zugangsdaten, E-Mail-Konten und Weiterleitungen. Notieren Sie auch, welcher Registrar für Ihre Domain zuständig ist – das lässt sich über whois.domaintools.com oder das DENIC-Abfrageportal herausfinden.
-
Domain-Eigentümerschaft sofort prüfen
Führen Sie eine WHOIS-Abfrage für Ihre Domain durch. Steht dort der Name Ihrer Firma oder Ihr persönlicher Name als Registrant? Dann gehört die Domain Ihnen – handeln Sie direkt beim Registrar und ändern Sie die Kontaktdaten sowie das Passwort. Steht dort die Agentur als Inhaber, wenden Sie sich sofort schriftlich an den Insolvenzverwalter und fordern Sie die Übertragung der Domain auf Ihren Namen.
-
Vollständiges Backup sichern
Laden Sie sofort alles herunter, was erreichbar ist: alle Dateien per FTP/SFTP, einen vollständigen Datenbankdump (mysqldump oder über phpMyAdmin), alle E-Mail-Postfächer und sämtliche Medien. Nutzen Sie Tools wie FileZilla für den FTP-Zugriff. Wenn Sie keinen direkten Datenbankzugriff haben, lassen Sie sich von einem IT-Dienstleister helfen – bevor der Server vom Netz geht.
-
Insolvenzverwaltung kontaktieren
Melden Sie sich schriftlich (E-Mail mit Lesebestätigung oder per Einschreiben) beim Insolvenzverwalter. Fordern Sie die Herausgabe des Quellcodes, aller Zugangsdaten und die Übertragung der Domain. Berufen Sie sich auf Ihren Werkvertrag und die von Ihnen bezahlten Leistungen. Führen Sie eine Liste aller offenen Forderungen, die Sie als Gläubiger im Verfahren anmelden können.
-
Neue Agentur oder Hoster engagieren
Sobald Sie Ihr Backup haben, können Sie zu einem neuen Hoster wechseln. Richten Sie dort die Website neu ein – entweder aus dem Backup oder als Neustart. Eine neue Agentur kann das Backup übernehmen und die Website weiterbetreiben, auch wenn der Code technisch noch der alten Agentur gehört – denn Sie haben das Recht, Ihre Website aus einer Sicherungskopie für eigene Zwecke weiterzubetreiben.
-
Verträge und Quellcode-Rechte klären
Prüfen Sie Ihren ursprünglichen Agenturvertrag auf Klauseln zur Urheberrechtsübertragung. Finden Sie dort keine eindeutige Regelung, holen Sie rechtliche Beratung ein – ein IT-Anwalt kann einschätzen, was Ihnen zusteht und wie Sie vorgehen. Für laufende Wartungsverträge, die Sie mit der insolventen Agentur hatten, können Sie Zahlungen zurückfordern, wenn die Leistung nicht mehr erbracht wird.
- Domain immer selbst registrieren: Niemals die Agentur als Domaininhaber eintragen lassen – immer auf den eigenen Firmen- oder Privatnamen, mit der eigenen E-Mail-Adresse als Kontakt.
- Zugänge von Anfang an selbst halten: Fordern Sie alle Zugangsdaten (Hosting, CMS, FTP, Datenbank) bei Projektabschluss schriftlich an – und ändern Sie die Passwörter regelmäßig selbst.
- Regelmäßige Backups: Lassen Sie sich wöchentliche automatische Backups einrichten oder nutzen Sie einen Hosting-Anbieter, der tägliche Snapshots anbietet. Prüfen Sie, ob die Backups wirklich funktionieren.
- Quellcode-Eigentumsklausel im Vertrag: Bestehen Sie darauf, dass im Agenturvertrag ausdrücklich steht, dass alle erstellten Werke nach vollständiger Bezahlung in Ihr Eigentum übergehen (Urheberrechtsübertragung §69b UrhG).
- Hosting-Vertrag selbst abschließen: Schließen Sie den Vertrag mit dem Hoster immer selbst ab – auch wenn die Agentur die Verwaltung übernimmt. So können Sie bei Bedarf jederzeit die Zugänge zurückfordern.
- Monitoring einrichten: Nutzen Sie kostenlose Dienste wie UptimeRobot, um sofort benachrichtigt zu werden, wenn Ihre Website offline geht – das gibt Ihnen wertvolle Zeit zum Reagieren.
Eine Agentur-Insolvenz ist unangenehm – aber sie kann auch ein Lernanlass sein, der Ihre digitale Eigenständigkeit dauerhaft stärkt. Wer einmal durch eine solche Situation gegangen ist, weiß: Die wichtigste Lektion ist Kontrolle. Kontrollieren Sie bei jeder künftigen Agentur-Beauftragung von Anfang an drei Dinge konsequent: Wer ist Inhaber der Domain? Wer hat die Zugangsdaten? Wer besitzt den Code?
Stellen Sie künftig sicher, dass Sie beim Onboarding einer neuen Agentur ein klares Übergabeprotokoll vereinbaren – schriftlich, mit konkreten Fristen. Legen Sie auch fest, was bei Vertragsende passiert: Wie werden Zugänge übergeben? Wer löscht was? Was passiert mit Backups? Eine gute Agentur wird das von sich aus ansprechen. Wenn nicht, ist das bereits ein Warnsignal.
Außerdem empfiehlt sich bei größeren Projekten ein Treuhand-Modell für den Quellcode: Der Code wird bei Vertragsabschluss in einem Escrow-System oder einem eigenen Git-Repository (z. B. GitHub/GitLab auf Ihrem Account) hinterlegt, sodass Sie im Ernstfall immer Zugriff haben. Das ist in der Softwarebranche als Software Escrow bekannt und bei größeren Projekten durchaus üblich.
- Domain und Hosting immer selbst als Vertragsinhaber führen – die Agentur verwaltet, besitzt aber nichts.
- Bei Insolvenz sofort handeln: Backup sichern, WHOIS prüfen, Insolvenzverwalter kontaktieren.
- Im Vertrag immer eine Urheberrechtsübertragungsklausel für den Quellcode vereinbaren.
- Zugangsdaten bei Projektabschluss schriftlich übergeben lassen und regelmäßig ändern.
- Für die Zukunft: Software-Escrow und automatische Backups als Mindestsicherheit einrichten.
Sie möchten Ihre digitale Unabhängigkeit absichern oder brauchen Hilfe nach einer Agentur-Insolvenz? Wir helfen Ihnen, die Kontrolle zurückzugewinnen.
Beratung anfragenHäufige Fragen
Gehört meine Website mir, wenn ich sie bei einer Agentur in Auftrag gegeben habe?
Was passiert mit meiner Domain, wenn die Agentur insolvent ist?
Wie schnell kann meine Website nach der Insolvenz abgeschaltet werden?
Kann ich als Gläubiger im Insolvenzverfahren Geld zurückbekommen?
War dieser Artikel hilfreich?