Vendor Lock-in entsteht durch proprietäre Systeme, nicht übertragbare Domains und fehlende Quellcode-Übergabe. Schutz: Domain selbst registrieren und halten, Quellcode-Übergabe im Vertrag festschreiben, offene Systeme bevorzugen.
Wer seine Website nicht selbst kontrolliert, ist erpressbar — und merkt es oft erst, wenn es zu spät ist.
Vendor Lock-in bezeichnet eine Abhängigkeit, bei der ein Kunde nicht ohne erheblichen Aufwand, Kosten oder Datenverlust den Dienstleister wechseln kann. Im Webbereich entsteht er häufig durch drei Mechanismen: Erstens durch proprietäre Systeme, also CMS-Lösungen oder Baukastensysteme, die die Agentur selbst entwickelt hat und die kein standardisiertes Export-Format kennen. Zweitens durch versteckte Abhängigkeiten — Plugins, Lizenzen oder Hosting-Infrastruktur, die nur über die Agentur laufen. Drittens durch fehlende Zugangsdaten: Die Agentur verwaltet Domain, Hosting und CMS in eigenem Namen, der Kunde hat schlicht keinen Zugang zu seinen eigenen Systemen.
Das Problem ist nicht immer böse Absicht. Manche Agenturen handeln aus reiner Bequemlichkeit oder schlechter Prozessorganisation so. Das Ergebnis für den Kunden ist jedoch dasselbe: vollständige Abhängigkeit ohne echten Hebel. Wer kein eigenes Hosting-Konto, keinen Quellcode und keine CMS-Admin-Rechte hat, hat faktisch keine Website — er hat nur einen Nutzungsvertrag.
Besonders trickreich: Lock-in-Strukturen werden selten offen kommuniziert. Sie verstecken sich in Formulierungen wie „wir kümmern uns um alles“ oder „das läuft alles über uns“. Klingt nach Service, ist aber häufig eine Kontrollfalle.
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1. Domain bei der Agentur registriert
Die Domain läuft auf den Inhaberdaten der Agentur — nicht auf Ihren. Ein Transfer ist zwar möglich, aber zeitaufwändig, oft mit Widerstand verbunden und währenddessen läuft Ihre Website auf Gedeih und Verderb der Agentur.
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2. Proprietäres CMS ohne Export-Funktion
Die Agentur hat ein eigenes System entwickelt — kein WordPress, kein Typo3, sondern eine Eigenlösung. Daten lassen sich nicht standardisiert exportieren. Ein Wechsel bedeutet komplette Neuentwicklung.
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3. Hosting nur über die Agentur
Das Hosting-Konto läuft auf dem Agentur-Account beim Provider. Sie haben keinen direkten Vertrag, keine Zugangsdaten, keine Möglichkeit, die Website eigenständig zu einem anderen Hoster zu migrieren.
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4. Kein Quellcode-Zugang
Die Agentur liefert eine fertige Website, aber nie den Quellcode — weder als Repository noch als ZIP. Jede Änderung müssen Sie über die Agentur beauftragen und bezahlen. Wartung durch Dritte ist schlicht nicht möglich.
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5. Unklare Eigentumsrechte an Design und Code
Im Vertrag steht nichts über Übertragung des Urheberrechts. Nach deutschem Recht verbleiben die Rechte beim Urheber — also der Agentur. Selbst wenn Sie alles bezahlt haben, gehört Ihnen rechtlich möglicherweise gar nichts.
- Domain selbst beim Registrar registrieren (z. B. IONOS, united-domains) — niemals über die Agentur
- Hosting-Vertrag direkt mit dem Provider abschließen und Zugangsdaten selbst verwalten
- CMS-Admin-Zugang (Benutzername + Passwort) sofort bei Projektstart erhalten
- FTP- oder SFTP-Zugangsdaten und Datenbank-Zugangsdaten vollständig dokumentiert erhalten
- Quellcode-Übergabe schriftlich vereinbaren — als Git-Repository oder ZIP nach Projektabschluss
- Exportierbarkeit aller Inhalte (Texte, Bilder, Produkte) vor Beauftragung testen lassen
- Vertragliche Klarheit: Alle Lizenzen (Plugins, Themes, Grafiken) müssen auf Sie übertragen oder als Dauerlizenz dokumentiert sein
- Keine Eigenentwicklungen ohne vollständige Quellcode-Herausgabe und Dokumentation
- Hoster-Vertrag läuft auf Ihren Namen und Ihre Bankverbindung — nie auf die Agentur
- Regelung für den Fall der Geschäftsaufgabe der Agentur im Vertrag festhalten
Ein solider Webagentur-Vertrag muss mindestens folgende Punkte zur Eigentumsfrage regeln:
Eigentumsklausel: Mit vollständiger Bezahlung gehen alle Urheberrechte, Nutzungsrechte und verwandten Schutzrechte an Design, Code, Grafiken und Inhalten vollständig und unwiderruflich auf den Auftraggeber über. Eine einfache Nutzungslizenz reicht nicht aus — es muss eine vollständige Rechtsübertragung sein.
Quellcode-Klausel: Spätestens mit Abnahme des Projekts erhält der Auftraggeber den vollständigen, kommentierten Quellcode als Git-Repository oder in vergleichbarer Form. Dritte müssen darauf aufbauen können.
Zugangspflicht: Die Agentur ist verpflichtet, alle Zugangsdaten (Hosting, Domain, CMS, Datenbank, E-Mail-Server) vollständig zu dokumentieren und auf Verlangen sofort herauszugeben — spätestens bei Vertragsende. Verweigerung berechtigt zur sofortigen Kündigung ohne Restforderungsausgleich.
Lizenznachweis: Alle verwendeten Drittanbieter-Komponenten (Plugins, Themes, Fonts, Stock-Fotos) müssen mit Lizenzart und Laufzeit dokumentiert werden. Übertragbare Lizenzen werden beim Projektergebnis übergeben.
- Vendor Lock-in entsteht durch proprietäre Systeme, fehlende Zugangsdaten und unklare Eigentumsrechte
- Die 5 gefährlichsten Muster: Domain bei Agentur, kein CMS-Zugang, Agentur-Hosting, kein Quellcode, kein Rechteübergang
- Checkliste vor Beauftragung: Domain, Hosting, CMS, FTP, Datenbank, Quellcode, Lizenzen eigenständig sichern
- Vertrag muss Eigentumsklausel, Quellcode-Herausgabe und Zugangspflicht explizit regeln
Sie möchten wissen, ob Ihr aktueller Agentur-Vertrag Sie schützt — oder Sie in eine Abhängigkeit treibt? Wir prüfen das konkret und zeigen Ihnen, was zu tun ist.
Beratung anfragenHäufige Fragen
Was bedeutet Vendor Lock-in bei einer Webagentur?
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