Digitalisierung & KI

GPAI-Modelle im AI Act: Was General Purpose AI von anderer KI unterscheidet

Kurz gesagt

GPAI-Modelle (General Purpose AI) sind die zweite große Regulierungsachse des EU AI Act neben der Risikoklassifizierung von Systemen. Modellprovider müssen seit August 2025 technische Dokumentation, Informationen für Downstream-Anbieter und eine Urheberrechts-Policy bereitstellen; Modelle mit systemischem Risiko unterliegen zusätzlichen Pflichten.

GPAI-Modell und KI-System sind zwei verschiedene Dinge

Ein häufiges Missverständnis: Wer ein KI-Tool wie einen Chatbot nutzt, denkt in Kategorien von „meinem System", nicht von „dem zugrunde liegenden Modell". Der AI Act trennt beides bewusst. GPAI-Pflichten knüpfen an das Modell und seinen Provider an – unabhängig davon, in welchem konkreten Downstream-Anwendungsfall es später eingesetzt wird. Ein einzelnes GPAI-Modell kann gleichzeitig in einem harmlosen internen Chatbot und in einer Hochrisiko-Anwendung wie einer Bewerberauswahl stecken – die Systemklassifizierung erfolgt getrennt von der Modellklassifizierung.

Vier Kernpflichten für GPAI-Provider

Provider von GPAI-Modellen müssen nach Art. 53 AI Act:

  • technische Dokumentation erstellen und aktuell halten,
  • Downstream-Anbietern ausreichende Informationen zu Fähigkeiten und Grenzen des Modells bereitstellen,
  • eine Policy zur Einhaltung des EU-Urheberrechts vorhalten,
  • eine öffentliche Zusammenfassung der für das Training verwendeten Inhalte veröffentlichen (Training Content Summary).

Für frei und offen lizenzierte GPAI-Modelle mit öffentlich verfügbaren Parametern gelten teilweise Erleichterungen bei diesen Pflichten – das entbindet aber nicht von den Anforderungen an systemische Modelle, sofern diese greifen.

Systemisches Risiko: die verschärfte Kategorie

Ein GPAI-Modell wird bei mehr als 10^25 FLOP Trainingsrechenleistung als Modell mit systemischem Risiko eingestuft – zusätzlich kann die Kommission auch andere Modelle durch weitere Designation als systemisch einordnen. Für diese Kategorie kommen weitergehende Pflichten hinzu: standardisierte Modellevaluationen, adversarial Testing, Risikobewertung und -minderung sowie Melde- und Kooperationspflichten gegenüber der Kommission bzw. dem AI Office.

Der GPAI Code of Practice als Compliance-Weg

Der freiwillige GPAI Code of Practice gliedert sich in drei Kapitel: Transparency, Copyright und Safety & Security. Die ersten beiden Kapitel richten sich an alle GPAI-Provider, Safety & Security nur an Modelle mit systemischem Risiko. Nichtunterzeichner des Codes müssen ihre Compliance auf anderem Weg nachweisen – der Code selbst ist kein Gesetz, wurde aber von Kommission und AI Board als angemessener Compliance-Nachweis bewertet.

Was das für nutzende Unternehmen bedeutet

Die meisten Unternehmen sind nicht selbst GPAI-Provider, sondern Deployer, die auf GPAI-Modellen basierende Systeme einsetzen. Für sie ist relevant:

  • Welches GPAI-Modell steckt hinter dem eingesetzten KI-Tool, und ist es als systemisch eingestuft?
  • Hat der Modellprovider die geforderten Informationen zu Fähigkeiten und Grenzen tatsächlich bereitgestellt – sind sie in der Dokumentation zum eingesetzten Tool nachvollziehbar?
  • Bestehen bei der geplanten Downstream-Nutzung zusätzliche eigene Pflichten, etwa weil das darauf aufbauende System als Hochrisiko-KI gilt?

Häufige Fragen

Ist ChatGPT oder Claude ein GPAI-Modell im Sinne des AI Act?
Die zugrunde liegenden Sprachmodelle fallen typischerweise unter die GPAI-Definition; die konkrete rechtliche Einordnung liegt beim jeweiligen Anbieter als Provider.
Muss mein Unternehmen als Nutzer eines GPAI-basierten Tools eigene GPAI-Pflichten erfüllen?
In der Regel nicht direkt, die GPAI-Pflichten treffen den Modellprovider; eigene Pflichten können sich aber aus der Systemklassifizierung des konkreten Anwendungsfalls ergeben.
Was bedeutet die Übergangsfrist für Alt-GPAI-Modelle?
Modelle, die vor dem 2. August 2025 auf dem Markt waren, profitieren von einer Übergangsfrist bis 2. August 2027, um die Art.-53/55-Pflichten zu erfüllen.
Gilt für Open-Source-GPAI-Modelle eine Ausnahme?
Teilweise: Für frei und offen lizenzierte Modelle mit öffentlich verfügbaren Parametern gelten Erleichterungen, systemische Modelle bleiben aber grundsätzlich in der Pflicht.