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Was muss wirklich auf Ihrer Website stehen? Die Rechtspflichten für Unternehmen

Kurz gesagt

Pflicht auf jeder Unternehmenswebsite sind ein vollständiges Impressum nach §5 DDG, eine Datenschutzerklärung nach DSGVO, ein rechtskonformer Cookie-Banner und ab 2025 eine Barrierefreiheitserklärung nach BFSG für größere Unternehmen. Hinzu kommen branchenspezifische Zusatzpflichten für Ärzte, Anwälte, Steuerberater und Finanzdienstleister.

Warum Abmahnungen im Mittelstand so häufig sind

Website-Abmahnungen sind ein Geschäftsmodell. Wettbewerber und spezialisierte Abmahnanwälte scannen automatisiert Websites nach Verstößen — fehlendes Impressum, falsche Datenschutzerklärung, Google Fonts ohne lokales Hosting. Die Verstoßquote im Mittelstand ist hoch, nicht weil Unternehmer die Regeln ignorieren, sondern weil Agenturen und Baukastensysteme sie selten vollständig umsetzen. Ein einzelner Abmahnfall kann 1.000 bis 5.000 Euro kosten — Anwalts- und Gerichtskosten, Unterlassungserklärung, dazu das Risiko einer einstweiligen Verfügung, die kurzfristig Teile der Website stilllegt.

Die rechtlichen Anforderungen ändern sich laufend: Das TMG wurde 2024 durch das DDG (Digitale-Dienste-Gesetz) ersetzt, ab 2025 gilt zusätzlich das BFSG (Barrierefreiheitsstärkungsgesetz) für viele Unternehmen. INREMA prüft Rechtspflichten als festen Bestandteil jedes Website-Projekts.

Die Pflichtbestandteile im Überblick

1. Impressum nach §5 DDG korrekt ausfüllen: vollständiger Name oder Firmenname, vollständige Anschrift ohne Postfach, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, bei GmbH zusätzlich Geschäftsführer und Handelsregisternummer mit Registergericht. Von jeder Seite in maximal zwei Klicks erreichbar. 2. Datenschutzerklärung nach DSGVO vollständig erstellen: Pflicht sobald personenbezogene Daten verarbeitet werden — bei jedem Kontaktformular, jedem Analytics-Tool, jedem eingebetteten Video. Generatoren helfen beim Einstieg, ersetzen aber nicht die individuelle Prüfung. 3. Cookie-Banner rechtskonform einrichten: Pflicht für alle nicht technisch notwendigen Cookies. Ablehnen muss genauso einfach sein wie Akzeptieren, vorausgewählte Checkboxen für nicht-notwendige Kategorien sind unzulässig. 4. Barrierefreiheitserklärung ab 2025 prüfen: Betroffen sind grundsätzlich Unternehmen mit mehr als 10 Mitarbeitern oder mehr als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Die Erklärung beschreibt den WCAG-Konformitätsstatus, bekannte Ausnahmen und einen Meldekanal. 5. Branchenspezifische Zusatzpflichten klären: Ärzte, Anwälte, Steuerberater, Finanzdienstleister und andere reglementierte Berufe müssen zusätzliche Angaben machen — Berufsbezeichnung, Berufsaufsichtsbehörde, berufsrechtliche Regelungen, Berufshaftpflichtversicherung mit Geltungsbereich. 6. Regelmäßige Prüfung einplanen: Wer seine Website-Rechtspflichten einmal aufgesetzt und drei Jahre nicht angeschaut hat, lebt mit zunehmendem Risiko. Eine jährliche Kurzprüfung empfiehlt sich, besonders nach jedem Relaunch.

Die häufigsten Abmahngründe

Fünf Fehler führen zu über 80 Prozent aller Website-Abmahnungen im Mittelstand: Google Fonts direkt vom Google-CDN ohne lokales Hosting — seit dem Urteil des LG München I aus 2022 eine bekannte und aktiv abgemahnte Konstellation. Ein unvollständiges Impressum, etwa fehlende Telefonnummer oder fehlendes Registergericht. Eine veraltete Datenschutzerklärung, die neu eingebundene Dienste nicht abdeckt. Lizenzwidrig verwendete Bilder aus Bildersuchen oder fremden Websites. Und ein Cookie-Banner ohne echte Ablehnmöglichkeit oder mit vorausgewählten Analyse-Cookies.

Bildrechte: unterschätztes Risiko mit klaren Regeln

Bilder aus der Google-Bildersuche, von Wikipedia oder fremden Websites dürfen nicht ohne Lizenz verwendet werden, auch nicht mit Quellenangabe. Für kommerzielle Websites sind lizenzfreie Stockfotos oder kostenpflichtige Lizenzen nötig. KI-generierte Bilder können verwendet werden, die AGB der Plattform und die Eigentumsfrage sind aber noch nicht vollständig rechtlich geklärt. Im Zweifel: eigene Fotos verwenden oder professionelle Lizenzen kaufen — eine Bildabmahnung kostet oft mehr als das Stockfoto-Abo für ein Jahr.

BFSG: Barrierefreiheit wird 2025 Pflicht

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz tritt am 28. Juni 2025 in Kraft und betrifft deutlich mehr Unternehmen als die bisherige BITV. Betroffen sind Unternehmen, die digitale Produkte oder Dienstleistungen anbieten — auch Online-Shops, Buchungsportale und Kundenportale. Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und weniger als 2 Millionen Euro Jahresumsatz. Die technische Grundlage sind die WCAG-Richtlinien in Version 2.1 auf Konformitätsniveau AA:

  • Alt-Texte für alle inhaltlichen Bilder: Screenreader brauchen Bildbeschreibungen
  • Ausreichender Farbkontrast: mindestens 4,5:1 für normalen Text nach WCAG 2.1 AA
  • Tastaturnavigation: alle Funktionen müssen ohne Maus bedienbar sein
  • Klare Seitenstruktur: H1–H6-Hierarchie, Landmark-Rollen für Screenreader
  • Formular-Labels: jedes Eingabefeld mit sichtbarem und programmatischem Label
  • Fokus-Indikatoren: sichtbarer Fokusrahmen bei Tastaturnavigation darf nicht entfernt werden
  • Untertitel für Videos: Eigenproduktionen brauchen Captions
  • Verständliche Fehlermeldungen: Formulare müssen Fehler klar benennen und Korrekturhinweise geben

Google Fonts: ein kleines Skript mit großen Konsequenzen

Google Fonts wird meist durch einen einzelnen Link-Tag im HTML-Header eingebunden, der Schriften direkt vom Google-CDN lädt. Dabei wird die IP-Adresse des Nutzers ohne Einwilligung an Google übertragen. Das LG München I hat 2022 entschieden, dass das eine Datenschutzverletzung darstellt, und 100 Euro Schadensersatz zugesprochen — seitdem werden diese Urteile als Vorlage für Abmahnwellen genutzt. Die Lösung ist technisch einfach: Google Fonts einmalig herunterladen und auf dem eigenen Server speichern. INREMA hostet Google Fonts bei allen Projekten standardmäßig lokal.

Häufige Fragen

Was droht bei fehlendem Impressum?
Abmahnungen durch Wettbewerber, Bußgelder und Untersagungsverfahren. Die Kosten können sich auf mehrere Hundert bis einige Tausend Euro belaufen.
Muss ich als Kleinunternehmer ein Impressum haben?
Ja, das Impressum ist für alle gewerblichen Websites Pflicht, unabhängig von Unternehmensgröße, Umsatz oder Rechtsform.
Reicht eine einfache Datenschutzerklärung-Vorlage aus dem Internet?
Vorlagen sind ein guter Ausgangspunkt, müssen aber an die konkreten Tools, Cookies und Formulare der Website angepasst werden.
Muss meine Datenschutzerklärung auch auf Englisch verfügbar sein?
Nur wenn Sie sich gezielt an englischsprachige Nutzer wenden. Für deutschsprachige Zielgruppen reicht Deutsch.