Websites & Software

Kann ich eine neue Website fördern lassen?

Kurz gesagt

Eine neue oder überarbeitete Website lässt sich häufig über Landes- oder Bundesprogramme zur Digitalisierung des Mittelstands fördern. Ob und in welchem Umfang, hängt vor allem von Ihrem Bundesland, der Größe Ihres Betriebs und dem konkreten Vorhaben ab. Entscheidend ist, dass der Förderantrag steht, bevor Sie den Auftrag vergeben, denn nachträglich lässt sich ein bereits begonnenes Projekt meist nicht mehr fördern.

Warum eine Website oft förderfähig ist

Die öffentliche Förderung zielt in der Regel nicht auf die Website als solche ab, sondern auf die Digitalisierung von Unternehmen. Eine moderne Website, ein Onlineshop, ein Buchungssystem oder die Anbindung an digitale Prozesse fallen häufig unter diesen Zweck. Damit können auch Investitionen in Ihren Webauftritt Teil eines geförderten Digitalisierungsvorhabens sein.

Förderung bedeutet dabei nicht automatisch, dass die gesamte Rechnung übernommen wird. Üblich sind Zuschüsse zu einem Teil der Kosten oder zinsgünstige Darlehen. Die konkreten Bedingungen, Höhen und Nachweispflichten unterscheiden sich von Programm zu Programm erheblich, weshalb sich pauschale Angaben verbieten.

Die drei entscheidenden Faktoren

Ob eine Förderung realistisch ist, hängt vor allem von drei Punkten ab:

  • Bundesland: Viele Programme sind Ländersache. Was in einem Bundesland verfügbar ist, existiert im nächsten unter Umständen nicht oder in anderer Form.
  • Betriebsgröße: Die meisten Programme richten sich an kleine und mittlere Unternehmen und knüpfen an Kriterien wie Beschäftigtenzahl und Umsatz an.
  • Zeitpunkt des Antrags: Der Antrag muss gestellt und in vielen Fällen bewilligt sein, bevor Sie den Auftrag vergeben oder das Projekt beginnen. Wer zuerst beauftragt und dann Förderung sucht, geht in der Regel leer aus.

Gerade der letzte Punkt wird oft übersehen. Ein bereits begonnenes Vorhaben gilt förderrechtlich häufig als „vorzeitiger Maßnahmenbeginn" und schließt die Förderung aus. Planen Sie deshalb die Förderprüfung früh ein, bevor Sie Verträge unterschreiben.

So gehen Sie vor

Sinnvoll ist eine klare Reihenfolge: zuerst das Vorhaben grob beschreiben, dann prüfen, welche Programme für Ihr Bundesland und Ihre Betriebsgröße in Betracht kommen, und erst danach in die konkrete Beauftragung gehen. Für die verbindliche Auskunft sind die Förderstellen der Länder, die Förderbanken und Ihre Industrie- und Handelskammer oder Handwerkskammer die richtigen Anlaufstellen.

Aktueller Stand

Förderprogramme werden regelmäßig neu aufgelegt, angepasst, pausiert oder eingestellt, und Fördertöpfe können ausgeschöpft sein. Namen, Bedingungen und Höhen ändern sich mit der Zeit. Verlassen Sie sich deshalb nicht auf ältere Übersichten, sondern prüfen Sie den aktuellen Stand kurz vor Ihrem Vorhaben direkt bei der zuständigen Förderstelle Ihres Bundeslandes oder bei Ihrer Kammer. So vermeiden Sie, dass Sie auf ein Programm setzen, das es in dieser Form nicht mehr gibt.

Häufige Fragen

Wird die ganze Website bezahlt?
In der Regel nicht, üblich sind Teilzuschüsse oder zinsgünstige Darlehen.
Kann ich nach der Beauftragung noch Förderung beantragen?
Meist nicht, weil ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn die Förderung ausschließt.
Wo erfahre ich, was in meinem Bundesland gilt?
Bei den Förderstellen und Förderbanken der Länder sowie bei Ihrer IHK oder Handwerkskammer.