Meine Agentur ist insolvent – was passiert jetzt mit meiner Website?
Kurz gesagt
Sofort Domain-Zugang sichern, Hosting-Vertrag prüfen und ein vollständiges Backup anfordern. Wer als Domain-Inhaber registriert ist, behält die Domain auch bei Agentur-Insolvenz. Mit den richtigen Schritten bleibt die Website erreichbar, auch wenn der Quellcode formal der Agentur gehören kann.
Was bei einer Agentur-Insolvenz rechtlich passiert
Meldet eine Webagentur Insolvenz an, wird zunächst ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt, der die Kontrolle über die Vermögenswerte des Unternehmens übernimmt. Entscheidend ist, was dazu zählt und was nicht: Der Quellcode einer Website ist urheberrechtlich in der Regel Eigentum der Agentur, sofern der Vertrag keine ausdrückliche Übertragungsklausel enthält – ohne diese Klausel gehört Ihnen das Design und der Code formal nicht, selbst wenn Sie dafür vollständig bezahlt haben. Eigene Inhalte wie Texte, Bilder und Logos gehören dagegen immer Ihnen und müssen herausgegeben werden.
Domains sind ein Sonderfall: Wurde die Domain auf den Namen der Agentur registriert, gehört sie zur Insolvenzmasse. Wurde sie auf Ihren eigenen Namen registriert, gehört sie Ihnen – unabhängig davon, wer den Vertrag mit dem Registrar verwaltet hat. Hosting-Verträge, die die Agentur in Ihrem Namen oder auf eigene Rechnung abgeschlossen hat, können ohne Kündigung fortbestehen oder sofort enden, je nach Vertragsgestaltung. Handeln Sie deshalb unmittelbar, sobald Sie von der Insolvenz erfahren.
Sofortmaßnahmen Schritt für Schritt
1. Alle Zugänge dokumentieren: Hosting-Panel-Zugänge (cPanel, Plesk, IONOS, All-Inkl. und ähnliche), FTP-/SFTP-Daten, CMS-Logins, Datenbank-Zugangsdaten sowie E-Mail-Konten und Weiterleitungen sammeln. Zusätzlich klären, welcher Registrar für die Domain zuständig ist – etwa über whois.domaintools.com oder das DENIC-Abfrageportal. 2. Domain-Eigentümerschaft prüfen: Eine WHOIS-Abfrage zeigt, ob die eigene Firma oder Person als Registrant eingetragen ist. Ist das der Fall, direkt beim Registrar die Kontaktdaten und das Passwort ändern. Steht die Agentur dort als Inhaber, sofort schriftlich beim Insolvenzverwalter die Übertragung der Domain fordern. 3. Vollständiges Backup sichern: Alle erreichbaren Dateien per FTP/SFTP, einen vollständigen Datenbankdump und alle E-Mail-Postfächer sowie Medien herunterladen – etwa mit FileZilla. Ohne direkten Datenbankzugriff hilft ein IT-Dienstleister, bevor der Server vom Netz geht. 4. Insolvenzverwaltung schriftlich kontaktieren: Per E-Mail mit Lesebestätigung oder Einschreiben die Herausgabe des Quellcodes, aller Zugangsdaten und die Übertragung der Domain fordern, unter Berufung auf den Werkvertrag und die bezahlten Leistungen. Zusätzlich alle offenen Forderungen als Gläubiger im Verfahren listen. 5. Neue Agentur oder Hoster engagieren: Sobald das Backup vorliegt, kann zu einem neuen Hoster gewechselt und die Website daraus neu eingerichtet werden – auch wenn der Code technisch noch der alten Agentur gehört, besteht das Recht, die Website aus einer Sicherungskopie für eigene Zwecke weiterzubetreiben. 6. Verträge und Quellcode-Rechte klären: Der ursprüngliche Agenturvertrag sollte auf Klauseln zur Urheberrechtsübertragung geprüft werden. Fehlt eine eindeutige Regelung, kann ein IT-Anwalt einschätzen, was zusteht. Für laufende Wartungsverträge lassen sich Zahlungen zurückfordern, wenn die Leistung nicht mehr erbracht wird.
So schützen Sie sich künftig
- Domain immer selbst registrieren: nie die Agentur als Domaininhaber eintragen lassen, sondern immer auf den eigenen Firmen- oder Privatnamen mit eigener E-Mail-Adresse als Kontakt.
- Zugänge von Anfang an selbst halten: alle Zugangsdaten – Hosting, CMS, FTP, Datenbank – bei Projektabschluss schriftlich anfordern und Passwörter regelmäßig selbst ändern.
- Regelmäßige Backups: wöchentliche automatische Backups einrichten lassen oder einen Hoster mit täglichen Snapshots nutzen, und prüfen, ob die Backups tatsächlich funktionieren.
- Quellcode-Eigentumsklausel im Vertrag: darauf bestehen, dass alle erstellten Werke nach vollständiger Bezahlung ausdrücklich in das eigene Eigentum übergehen (Urheberrechtsübertragung nach §69b UrhG).
- Hosting-Vertrag selbst abschließen: den Vertrag mit dem Hoster immer selbst führen, auch wenn die Agentur die Verwaltung übernimmt – so lassen sich Zugänge jederzeit zurückfordern.
- Monitoring einrichten: mit einem kostenlosen Dienst wie UptimeRobot sofort benachrichtigt werden, wenn die Website offline geht.
Eine Agentur-Insolvenz ist unangenehm, kann aber auch ein Lernanlass sein, der die digitale Eigenständigkeit dauerhaft stärkt. Die wichtigste Lektion ist Kontrolle: Wer ist Inhaber der Domain, wer hat die Zugangsdaten, wer besitzt den Code. Bei jeder künftigen Agentur-Beauftragung lohnt sich ein klares, schriftliches Übergabeprotokoll mit konkreten Fristen für Zugänge, Löschungen und Backups. Bei größeren Projekten ist zusätzlich ein Software-Escrow üblich: Der Code wird bei Vertragsabschluss in einem eigenen Git-Repository oder Treuhand-System hinterlegt, sodass im Ernstfall immer Zugriff besteht.